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Dossiernummer: Datum: 18. September 1974 Sprache: fr
Kurtaxe; Pflichten der Hoteliers. 1. Verfahren (Erw. 1). 2. Pflichten des Hoteliers, die Kurtaxe einzuziehen, ihren Betrag der zuständigen Behörde zu überweisen sowie die Taxe aufgrund einer Zwangsveranlagung selbst zu bezahlen, wenn sie der Gast nicht bezahlt hat. In welchem Masse kann sich der Hotelier der einen oder andern dieser Pflichten. widersetzen, indem er sich auf die ungenügende gesetzliche Grundlage der Kurtaxe beruft? (Erw. 2 bis 4).

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