Art. 68 Ziff. 1, 112 und 139 StGB. Nichts hindert, eine vorsätzliche Tötung in Diebstahlsabsicht als Mord und qualifizierten Raub in Idealkonkurrenz zu subsumieren, obschon der Begriff beider Verbrechen die besondere Gefährlichkeit des Täters und die Verletzung der körperlichen Integrität enthält.
Doppelte Bestrafung wegen desselben Verhaltens vermeidet der Richter durch entsprechende Bemessung der Strafe.