Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 13. Dezember 1974 Sprache: de
Art. 397 StGB. Als Urteile im Sinne dieser Bestimmung sind Entscheide sowohl der Gerichte als auch der Verwaltungsbehörden zu betrachten.
Dossiernummer: Datum: 13. Dezember 1974 Sprache: de
Art. 100 ter Ziff. 4 Abs. 2 StGB; Aufhebung der Arbeitserziehung. Diese Bestimmung regelt ausserordentliche Fälle einer Aufhebung der Arbeitserziehung. Der Richter bricht deshalb die Massnahme nur aus besonderen und zwingenden Gründen vorzeitig ab.
Dossiernummer: Datum: 6. Dezember 1974 Sprache: de
Art. 137 Ziff. 2 und Art. 139 Ziff. 2 StGB: qualifizierter Diebstahl bzw. Raub. 1. Bandenmässigkeit ist erst anzunehmen, wenn der Wille der Täter auf die gemeinsame Verübung einer Vielheit von Diebstählen oder Raubtaten gerichtet ist (Erw. 2). 2. Besondere Gefährlichkeit des Täters (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 4. Dezember 1974 Sprache: it
Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP; 32 Abs. 2 und 3 OG. Absendung der Beschwerdeerklärung und -begründung im Ausland. Fristablauf.
Dossiernummer: Datum: 29. November 1974 Sprache: de
Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Nur wenn die Durchführung oder der Heilerfolg der Behandlung es erfordern, ist der Strafvollzug aufzuschieben.
Dossiernummer: Datum: 28. November 1974 Sprache: de
1. Verweisungsbruch, Art. 291 StGB. Art. 23 ANAG ist zu dieser Bestimmung subsidiär (Erw. 1). 2. Trennung von Ehegatten infolge fremdenpolizeilicher Ausweisung, Art. 11 Abs. 2 ANAG. Das Bundesgericht kann nicht prüfen, ob diese Bestimmung vor dem das Recht zur Ehe gewährleistenden Art. 54 BV standhält (Art. 113 Abs. 3 BV) (Erw. 2). 3. Rechtsirrtum, Art. 20 StGB. a) Verkennen einer Rechtsnorm entschuldigt nicht, wenn sie genügend klar ist, so dass auch ein Rechtsunkundiger das darin enthaltene Gebot oder Verbot erkennen kann. b) Im Zweifel über die Tragweite einer (Ausweisungs-) Verfügung ist es dem von dieser Beschwerten zuzumuten, sich bei der verfügenden Behörde danach zu erkundigen (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 27. November 1974 Sprache: fr
Gewinnsucht; Art. 19 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz. Der Begriff der Gewinnsucht ist derselbe wie im StGB. Aus Gewinnsucht handelt der Täter, wenn er besonders intensiv auf geldwerte Vorteile bedacht ist (Erw. 3). Verfall des unrechtmässigen Vermögensvorteils; Art. 24 Betäubungsmittelgesetz. Der unrechtmässige Vermögensvorteil ist gleich der Differenz zwischen dem Stand des Vermögens des Täters unmittelbar vor und unmittelbar nach der Tatbegehung. Unerheblich sind deshalb der Vermögensstand im Zeitpunkt der Urteilsfällung, die Aufwendungen zur Erzielung des unrechtmässigen Vermögensvorteils und die im Zusammenhang mit der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verhängten Zollbussen (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 6. November 1974 Sprache: it
Art. 44 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Der Gutachter muss sich auch dazu äussern, ob die Behandlung dringend und mit dem Strafvollzug vereinbar ist (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 1. November 1974 Sprache: fr
Art. 4 Abs. 1 VRV; Art. 32 Abs. 1 SVG. Die allgemeinen Geschwindigkeitsvorschriften gelten uneingeschränkt auch auf Autobahnen. Nachts ist deshalb die Geschwindigkeit eines mit Abblendlicht fahrenden Fahrzeugs nur dann den Verhältnissen angepasst, wenn der Führer in der Lage ist, innert der kürzesten beleuchteten Strecke anzuhalten, d.h. auf der linken Fahrbahnseite innert 50 m (Erw. 2 a). Art. 3 Abs. 1 VRV; Art. 31 Abs. 1 SVG. Ein Führer, der einen Fussgänger, den er auf 50 m hätte sehen können, erst auf 20 m wahrnimmt, ist unaufmerksam, selbst wenn 300 m vor ihm ein anderes Fahrzeug fährt, rechts eine Zufahrt einmündet und andere Fussgänger seine Aufmerksamkeit auf sich ziehen (Erw. 2 c und d). Adäquater Kausalzusammenhang: Selbst auf einer Autobahn sind Unaufmerksamkeit und übermässige Geschwindigkeit nach der Lebenserfahrung geeignet, einen Zusammenstoss herbeizuführen, namentlich mit einem Fussgänger (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 1. November 1974 Sprache: de
Höchstgeschwindigkeit ausserorts a) Art. 32 Abs. 5 SVG ermächtigt den Bundesrat, eine generelle Beschränkung der Geschwindigkeit ausserorts anzuordnen (Erw. 1 a-e). b) Art. 1 BRB vom 10. Juli 1972 über die versuchsweise Einführung einer Höchstgeschwindigkeit ausserorts hält sich im Rahmen des Art. 32 Abs. 5 SVG (Erw. 1 f). 2. Bedingter Strafvollzug a) Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 und Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Unterschiedlicher Entscheid über die Gewährung und über den Widerruf des bedingten Strafvollzugs wegen unterschiedlichen Grundlagen der Voraussage (Erw. 3). b) Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB. Weisung, während drei Jahren kein Motorfahrzeug zu führen (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 15. Oktober 1974 Sprache: de
Art. 156 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Erpressung. 1. Vermögensvorteil: Die Möglichkeit, einen fremden Personenwagen zu benutzen (Erw. 1a). 2. Abnötigen des Gebrauches eines Motorfahrzeugs: Erpressung, nicht Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch (Art. 94 Ziff. 1 SVG) in Konkurrenz mit Nötigung (Art. 181 StGB) (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 11. Oktober 1974 Sprache: de
Art. 169 StGB, Verfügung über gepfändete Sachen. Der Anwalt ist zur Verrechnung mit einem Geldvorschuss auch dann berechtigt, wenn seine Honorarforderungen erst nach einer Pfändung des Anspruchs des Auftraggebers auf Rückerstattung des Vorschusses entstehen.
Dossiernummer: Datum: 11. Oktober 1974 Sprache: de
1. Art. 148 Abs. 1 StGB, Betrug. a) Arglist ist auch gegeben, wenn der Täter voraussieht, dass der Getäuschte die Überprüfung der falschen Angabe unterlassen wird; Tatumstände, die den Getäuschten veranlassen können, von der Überprüfung abzusehen (Erw. 1 und 2). b) Objektive Wertgleichheit zwischen Leistung und Gegenleistung schliesst einen Vermögensschaden nicht aus; Fall, in dem jemand zufolge arglistiger Irreführung über die Verbindlichkeit eines Versicherungsantrages einen Versicherungsvertrag abschliesst, den er nicht eingehen will (Erw. 3). 2. Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. mittelbare Falschbeurkundung. Durch die Unterzeichnung eines Vertrages beurkundet die Partei auch dann den Willen zum Vertragsschluss, wenn die Erklärung nicht der Wahrheit entspricht (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 11. Oktober 1974 Sprache: de
Art. 204 Ziff. 1 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen. 1. Begriff des unzüchtigen Films (Erw. 2). 2. Begriff der öffentlichen Filmvorführung (Erw. 3). 3. Eventualvorsätzliches öffentliches Vorführen unzüchtiger Filme (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 10. Oktober 1974 Sprache: fr
Art. 129 StGB, Gefährdung des Lebens. 1. Dieses Verbrechens ist schuldig, wer wissentlich eine schussbereite Waffe beweglich oder unbeweglich so hält, dass ein sich unerwartet lösender Schuss in der Nähe eines Menschen einschlagen kann (Erw. 3). 2. Für die Anwendbarkeit von Abs. 3 des Art. 129 genügt es, dass die Gefährdung des Lebens verwirklicht wurde und durch ein mit ihr direkt zusammenhängendes Ereignis bzw. Handlung den Tod zur Folge hatte (Erw. 4).

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