Gewährleistung zweckgemässer Verwendung der Ehepaar-Altersrente. Unterschiedliche Voraussetzungen der Massnahmen im Sinne von Art. 76 Abs. 1 AHVV und der Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft nach Art. 171 ZGB.
Medizinische Massnahmen (Art. 12 Abs. 1 IVG). Wann geht die Behandlung Jugendlicher wegen Epiphysenlösung des Oberschenkelknochens zu Lasten der Invalidenversicherung?