1. Art. 277 BStP: Wenn das angefochtene Urteil sich hinsichtlich einer bundesrechtlich erheblichen Tatfrage widerspricht, muss die Sache an die kantonale Behörde zurückgewiesen werden (Erw. 2a). 2. Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB: Voraussetzungen für eine günstige Prognose (Erw. 3b).