Dossiernummer: Datum: 16. November 1977Sprache: de
Gemeindeautonomie; kommunales Abstimmungsverfahren. Das Verfahren bei Gemeindeabstimmungen ist im Kanton Zürich durch das kantonale Gesetzesrecht abschliessend geregelt. Die zürcherischen Gemeinden besitzen in diesem Bereich keine Autonomie.