Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 22. Juni 1978 Sprache: it
Zivilprozess; Beginn des Fristenlaufs für die Aberkennungsklage, wenn der Rechtsöffnungsentscheid mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden kann; Art. 83 Abs. 2 SchKG. Kann der Rechtsöffnungsentscheid mit einem ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden, so beginnt die Frist von 10 Tagen für die Einreichung der Aberkennungsklage im Sinne von Art. 83 Abs. 2 SchKG mit dem unbenutzten Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. mit dem Entscheid der Rechtsmittelinstanz oder mit dem Rückzug des Rechtsmittels zu laufen, ungeachtet der provisorischen Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Rechtsöffnungsentscheids.
Dossiernummer: Datum: 2. März 1978 Sprache: de
Art. 142 Abs. 2 ZGB; Widerspruchsrecht gegen die Scheidungsklage des überwiegend schuldigen Gatten. Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen sich ein Ehegatte der Scheidungsklage des überwiegend schuldigen Teils widersetzt. Hat jedoch der Gatte, der sich auf sein Widerspruchsrecht gegen die Scheidungsklage beruft, selber jede wirkliche Bindung an die Ehe verloren und hält er nur noch der Form halber am Eheband fest, so muss er ein schützenswertes Interesse an der Fortdauer der Ehe geltend machen können, um die Abweisung der Scheidungsklage zu erreichen. Ist dies nicht der Fall, erscheint die Anrufung von Art. 142 Abs. 2 ZGB als rechtsmissbräuchlich.

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