Dossiernummer: Datum: 11. Dezember 1978Sprache: de
Art. 3 Abs. 4 KUVG und Art. 9bis Abs. 3 Vo V. Voraussetzungen, unter welchen die Kassen befugt sind, von den Mitgliedern zusätzliche Beiträge zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts zu erheben.
Dossiernummer: Datum: 27. September 1978Sprache: de
Art. 45 IVG und 39bis Abs. 1 IVV. Bei der Berechnung der Überversicherung sind Nebenbezüge, denen Lohncharakter zukommt, in den entgangenen mutmasslichen Jahresverdienst einzubeziehen, hingegen nicht Spesenvergütungen.