Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 10. Juli 1979 Sprache: de
Retentionsrecht des Vermieters; Art. 283 Abs. 2 SchKG. Zur Erhaltung des Retentionsbeschlags für den laufenden Mietzins genügt es, wenn innert 10 Tagen nach Verfall der letzten Zinsrate der Mietzinsperiode, für welche die Retention erfolgte, Betreibung angehoben wird. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen laufenden Zinsraten gesondert in Betreibung gesetzt werden und dabei die Frist von 10 Tagen seit Fälligkeit der einzelnen Rate nicht eingehalten wird.
Dossiernummer: Datum: 2. Mai 1979 Sprache: fr
Art. 283 SchKG, 2 ZGB. Gesuch betreffend Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses; Fall eines rechtsmissbräuchlichen Gesuchs.
Dossiernummer: Datum: 28. März 1979 Sprache: de
Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Abschlagsverteilung. Bei Abschlagsverteilungen ist der auf streitige Forderungen entfallende Betrag zurückzubehalten und zinstragend anzulegen. Der Zinsertrag kommt anteilsmässig denjenigen Gläubigern zugute, deren Forderung zu Unrecht bestritten wurde und die deshalb an der Abschlagsverteilung nicht teilnehmen durften.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden