Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 21. Juni 1979 Sprache: de
Art. 322 Ziff. 1 StGB. Presseübertretungen. Die Vorschrift, auf Druckschriften den Namen des Verlegers anzugeben, gilt nur unter dem Vorbehalt, dass ein Verleger überhaupt vorhanden ist. Begriff des Verlegers.
Dossiernummer: Datum: 12. Juni 1979 Sprache: de
Art. 35 Abs. 1 SVG, 36 Abs. 5 VRV, 90 Ziff. 2 SVG. Rechtsüberholen auf der Autobahn durch einen Automobilrennfahrer bei schlechter Sicht und dichtem Verkehr.
Dossiernummer: Datum: 20. April 1979 Sprache: de
Bundesgesetz und Verordnung über Ordnungsbussen im Strassenverkehr. 1. Das Ordnungsbussenverfahren ist obligatorisch anzuwenden, nicht bloss fakultativ. Die Fälle, in denen eine dem Ordnungsbussenrecht unterstehende Übertretung ausnahmsweise im ordentlichen Verfahren zu ahnden ist, werden durch Gesetz und Verordnung abschliessend geregelt (E. 1-3). 2. Das Ordnungsbussenrecht findet auch Anwendung, wenn die Übertretung dem Fehlbaren nicht an Ort und Stelle vorgehalten werden kann (E. 4).

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