Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 11. Dezember 1979 Sprache: de
1. Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB. Die Probezeit einer bedingt aufgeschobenen Zusatzstrafe läuft von deren Ausfällung an (Erw. 1). 2. Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Die in der Probezeit begangenen Betrüge und Urkundenfälschungen, auf die ein Strafanteil von sechs Monaten Gefängnis entfällt, sind nicht als leichter Fall zu bewerten (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 30. November 1979 Sprache: de
Art. 44 Ziff. 5 StGB. Unter welchen Voraussetzungen darf ein während des Strafverfahrens "freiwillig" absolvierter Aufenthalt in einer Heilanstalt auf die Strafe angerechnet werden?
Dossiernummer: Datum: 27. November 1979 Sprache: de
Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB. Weisung. Die einem wegen Handels mit unzüchtigen Gegenständen (Art. 204 StGB) Verurteilten erteilte Weisung, während der Probezeit kein Geschäft mit Sexartikeln zu betreiben oder betreiben zu lassen, verstösst nicht gegen Bundesrecht.
Dossiernummer: Datum: 14. November 1979 Sprache: fr
Art. 141 Abs. 3 VZV und Art. 55 SVG. 1. Art. 141 Abs. 3 VZV hält sich im Rahmen der dem Bundesrat in Art. 55 SVG erteilten Kompetenz (E. 2b). 2. Zum Ergebnis der Analyse ist das Gutachten eines gerichtlich-medizinischen Sachverständigen einzuholen, sobald der Verdächtige es verlangt oder das Ergebnis Zweifel erweckt; diese beiden Voraussetzungen sind alternativ und nicht kumulativ (E. 3).
Dossiernummer: Datum: 12. November 1979 Sprache: fr
Art. 270 Abs. 3 BStP. Wenn der öffentliche Ankläger des Kantons Bern ausdrücklich darauf verzichtet hat, die Anklage zu vertreten, steht dem Kläger die Nichtigkeitsbeschwerde als Privatstrafkläger im Sinne dieser Bestimmung zu (Erw. 1). Art. 292 StGB. Anwendung bei einem Konkurrenzverbot (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 2. November 1979 Sprache: fr
Art. 29 Abs. 2 OG. Ein Anwaltspraktikant kann, selbst wenn er die Strafverteidigung in eigener Verantwortung besorgt, nicht einem patentierten Anwalt gleichgestellt werden. Er kann daher eine Beschwerdeerklärung nicht rechtsgültig unterzeichnen.
Dossiernummer: Datum: 23. Oktober 1979 Sprache: fr
Art. 110 Ziff. 5 und 251 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Der Tatbestand des Gebrauchs einer von einem Dritten hergestellten falschen Urkunde ist erfüllt, wenn der Täter mit Wissen und Willen eine objektiv falsche Urkunde zur Täuschung eines andern verwendet; es ist unerheblich, ob der Hersteller der Urkunde die subjektiven Tatbestandselemente der Urkundenfälschung erfüllt (Erw. 2 a-c). Art. 68 Ziff. 1, 148 und 251 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Es besteht ldealkonkurrenz zwischen dem Gebrauch einer von einem Dritten hergestellten Urkunde und dem Betrug (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 16. Oktober 1979 Sprache: fr
Art. 35, 36 und 37 VRV. Besondere Regeln auf Autobahnen, Verbot des Rückwärtsfahrens und sonstwie ein Hindernis für den Verkehr auf den Fahrbahnen zu bilden.
Dossiernummer: Datum: 16. Oktober 1979 Sprache: de
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Bedingter Strafvollzug bei Fahren in angetrunkenem Zustand. Ein Motorfahrzeugführer, der in angetrunkenem Zustand einen Unfall verursacht, ist gewarnt. Fährt er trotzdem weiter, kann er in der Regel nicht den bedingten Strafvollzug beanspruchen mit der Begründung, er habe sich erst unter dem Einfluss des Alkohols ans Steuer gesetzt.
Dossiernummer: Datum: 12. Oktober 1979 Sprache: de
1. Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 und 63 StGB. Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen (E. 2). 2. Art. 3 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Eine im Ausland wegen der gleichen Tat ausgefällte Strafe ist nur anzurechnen, wenn und soweit eine Freiheitsstrafe vollstreckt oder eine Geldbusse bezahlt worden ist. Die Anrechnung einer Geldbusse auf eine Gefängnisstrafe ist nach richterlichem Ermessen vorzunehmen (E. 3 und 4).
Dossiernummer: Datum: 9. Oktober 1979 Sprache: de
Art. 50 Abs. 1 VRV. Spiel und Sport auf verkehrsarmen Strassen. Unter den Begriff der verkehrsarmen Strassen fallen nur Strassen, die nach Anlage und Funktion zum vorneherein wenig motorisierten Verkehr erwarten lassen (z.B. Zufahrts- und Erschliessungsstrassen ohne Durchgangsverkehr).
Dossiernummer: Datum: 5. Oktober 1979 Sprache: de
1. Art. 268 Ziff. 1 BStP. In Verwaltungsstrafsachen ist die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile unterer Gerichte auch zulässig, wenn diese als einzige kantonale Instanz entschieden haben (E. 2). 2. Art. 80 Abs. 2, 83 Abs. 1 VStrR. Die beteiligte Verwaltung ist selbständig zur Beschwerde legitimiert (E. 3).
Dossiernummer: Datum: 28. September 1979 Sprache: de
Art. 292 StGB. Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen. Die Androhung, dass Ungehorsam mit Haft oder Busse gemäss Art. 292 StGB bestraft werde, ist in einer neuen Verfügung auch dann nötig, wenn der Betroffene bereits früher in einem anderen Verfahren über die Straffolgen des Art. 292 StGB belehrt worden ist.
Dossiernummer: Datum: 26. September 1979 Sprache: de
Art. 98 Abs. 3 SVG. Anbringung eines unzulässigen Signals. Wer mit einer in der Hand gehaltenen Kartontafel, auf der das Wort "RADAR" geschrieben ist, vorbeifahrende Automobilisten vor einer Radarkontrolle warnt, macht sich nicht nach Art. 98 Abs. 3 SVG strafbar.
Dossiernummer: Datum: 7. September 1979 Sprache: de
1. Art. 1 TVG. Der Gebrauch von Radioempfängern Lafayette und Teleton Solid State sowie einer drehbaren Richtantenne zum Empfang des privaten Funkverkehrs Dritter ist konzessionspflichtig (Erw. 3). 2. a) Art. 42 Ziff. 1 Abs. 1 TVG. Das konzessionslose Auffangen privaten Funkverkehrs Dritter ist strafbar. b) Art. 42 Ziff. 1 Abs. 2 TVG. Das Verwerten und Weitergeben privaten Funkverkehrs mit Zustimmung des Sendenden ist straflos (Erw. 4). 3. Art. 42 Ziff. 1 Abs. 3 TVG. Das von einem nicht-öffentlichen Dienst vorgenommene Verbinden einer konzessionierten Sprechfunkanlage mit dem öffentlichen Telefonwahlnetz durch Verwenden lautsprechender Telefone oder durch Auflegen des Telefonhörers auf das Mikrofon der Bedienungsstation der Funkanlage ist strafbar (Erw. 5).

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