Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 28. Dezember 1979 Sprache: de
Art. 21 Abs. 1 und 2, 73 Abs. 1 KUVG. - Zahnprothetische Versorgung in der Unfallversicherung. - Stellung der Zahnärzte in der Kranken- und in der Unfallversicherung. - Keine Gleichstellung der Zahnprothetiker mit den Zahnärzten im Bereich der Unfallversicherung.
Dossiernummer: Datum: 20. Dezember 1979 Sprache: de
Art. 25 Abs. 3 und Art. 40bis MVG. - Rentenanspruch bei gleichzeitiger Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und der körperlichen oder psychischen Integrität; Bestätigung der Praxis (Erw. 1). - Versicherte, die eine Rente gemäss Art. 25 Abs. 3 MVG beziehen, haben keinen Anspruch auf Genugtuung (Erw. 2). - Bemerkung de lege ferenda (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 21. November 1979 Sprache: de
Art. 36 Abs. 2 lit. c AlVG, 9 Abs. 2 AlVB und 12 Abs. 1 AlVV. Überprüfbarkeit der beitragspflichtigen Beschäftigung, insbesondere bei Reisenden, Vertretern usw., die auf reiner Provisionsbasis arbeiten.
Dossiernummer: Datum: 26. Oktober 1979 Sprache: de
Art. 74 Abs. 3 KUVG. Überversicherung: Ermittlung des entgehenden Verdienstes bei Saisonarbeitern: - Massgebend sind die Verhältnisse während der Dauer des Krankengeldanspruchs (Erw. I/3a). - Ein Saisonnier gilt während der "toten Saison" nicht als Arbeitsloser, weshalb die Ansätze gemäss Art. 29a Abs. 4 VO II keine Anwendung finden (Erw. I/3b). - Pauschalberechnung der Überversicherung für die gesamte Abrechnungsperiode (Erw. I/4). Art. 45 Abs. 1 IVG und 39bis Abs. 2 lit. c IVV. Rentenkürzung: - Anrechnung von Einkünften, die ein Teilerwerbsfähiger erzielen könnte (Erw. II). - Verhältnis zu den allgemeinen Grundsätzen für die Invaliditätsbemessung (Erw. II/1).
Dossiernummer: Datum: 13. März 1979 Sprache: de
Art. 81 Abs. 1 KUVG. - Wiederaufnahme der ärztlichen Behandlung und Pflicht der SUVA, einen Rückfall oder Spätfolgen eines versicherten Unfalles zu übernehmen (Bestätigung der Rechtsprechung). - Keine analoge Anwendung der Bestimmungen des Art. 27 Abs. 1 MVG über die Wiederaufnahme der ärztlichen Behandlung (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 18. Januar 1979 Sprache: de
Art. 1 MVG. - Art. 1 MVG umschreibt den Kreis der versicherten Personen abschliessend. - Unter den Begriff der Aushebung (Abs. 1 Ziff. 3a) fällt nur die Prüfung der Diensttauglichkeit und die Zuteilung zu einer Waffengattung. Die vorangehende Einschreibung beim Sektionschef, die der administrativen Erfassung und der Orientierung der Stellungspflichtigen dient und kantonal verschieden geordnet ist, fällt nicht darunter.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden