Art. 27 Abs. 1 ELV, Art. 47 AHVG und 79 AHVV. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen: - Solidare Haftung der Miterben; Erlass der Rückerstattung, der in casu von zwei Erben verlangt, von der Ausgleichskasse aber nur einem von ihnen gewährt worden ist (Art. 603, 639 Abs. 1 und 2 ZGB, Art. 143 und 144 OR).
- Zur Verjährung des Rückforderungsanspruchs im Laufe des Erlassverfahrens, wenn die Rückerstattungsverfügung in Rechtskraft erwachsen ist; analoge Anwendung der in Art. 16 Abs. 2 AHVG erwähnten Verjährungsfrist.