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Dossiernummer: Datum: 25. März 1980 Sprache: fr
Art. 15 Abs. 2 OG; "kantonaler Erlass". Der Ausdruck "kantonaler Erlass" i.S. von Art. 15 Abs. 2 OG ist gleichbedeutend dem im Art. 84 Abs. 1 OG verwendeten. (E. 1a). Art. 85 lit. a OG; Gegenstand der Stimmrechtsbeschwerde. Eine in einem kantonalen Parlament erfolgte Abstimmung kann nicht Gegenstand einer gestützt auf Art. 85 lit. a OG erhobenen staatsrechtlichen Beschwerde sein (E. 2).

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