Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 23. Dezember 1981 Sprache: de
Art. 4 BV; Willkür. Baurecht, Ausnahmebewilligung. Die Ausnahmebewilligung dient in erster Linie der Vermeidung von Härten. Keinen Ausnahmegrund in diesem Sinne bilden wirtschaftliche Schwierigkeiten, die der Bauwillige selbst zu vertreten hat.
Dossiernummer: Datum: 22. Dezember 1981 Sprache: de
Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit; Reglement der Gemeinde Graben über die Benutzung des öffentlichen Grundes für Veranstaltungen. Massgebliche Gesichtspunkte bei der Prüfung der Verfassungsmässigkeit eines solchen Erlasses (E. 2b, c). Die angefochtenen Bestimmungen des erwähnten Reglementes halten von einer Ausnahme - abgesehen vor der Verfassung - stand (E. 3, 5-8). Die Vorschrift, wonach im Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung die Namen allfälliger Redner bekanntgegeben werden müssen, bedeutet einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 8. Dezember 1981 Sprache: de
Art. 94 OG; Gesuch um aufschiebende Wirkung bei staatsrechtlichen Beschwerden betreffend eine Steuerforderung.
Dossiernummer: Datum: 8. Dezember 1981 Sprache: de
Art. 88 OG; Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde. Der Richter kann den Entscheid, mit dem ein gegen ihn eingereichtes Ablehnungsbegehren gutgeheissen wurde, nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechten.
Dossiernummer: Datum: 8. Dezember 1981 Sprache: de
Persönliche Freiheit. Art. 5 Ziff. 3 EMRK. Übermässige Dauer der Untersuchungshaft. 1. Ausnahme von der kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). 2. Überschreitung der zulässigen Haftdauer, wenn die Untersuchungshaft die mutmassliche Dauer der zu erwartenden Freiheitsstrafe übersteigt (E. 2 u. 3).
Dossiernummer: Datum: 7. Dezember 1981 Sprache: de
Art. 4 BV. Beweiswürdigung, Rechtsverweigerung. Das aus einem anderen Verfahren beigezogene Gutachten, welches sich zu einer abstrakt-wissenschaftlichen Fachfrage äussert und nicht auf den Einzelfall zugeschnitten ist, kann prozessual einer Äusserung im wissenschaftlichen Schrifttum gleichgestellt werden; die Anwendung der für formelle Beweismittel geltenden Vorschriften ist nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Beizug des Einvernahmeprotokolls der in einem anderen Verfahren gemachten Aussage eines Gutachters mit abstrakt-wissenschaftlichem Gehalt.
Dossiernummer: Datum: 2. Dezember 1981 Sprache: fr
Art. 4 BV; Willkür. Die Einziehung der im Hinblick auf eine vorläufige Freilassung geleisteten Sicherheiten ist unzulässig, wenn sie nach Beginn des Strafvollzuges erfolgt (E. 2). Kein treuwidriges Handeln des Verurteilten, wenn er die Freigabe der Kaution verlangt, nachdem er im Laufe des Strafvollzuges die Flucht ergriffen hat (E. 3).
Dossiernummer: Datum: 27. November 1981 Sprache: de
Meinungsäusserungs- bzw. Informationsfreiheit Einsicht in das Steuerregister. Die Weigerung einer urnerischen Gemeinde, einem in der Gemeinde wohnhaften Steuerpflichtigen die Einsichtnahme in das Steuerregister zu gestatten, ist mit dem kantonalen Recht unvereinbar und verstösst gegen die Informationsfreiheit.
Dossiernummer: Datum: 20. November 1981 Sprache: de
Art. 85 lit. a OG; Grossratswahlen nach dem Proporzsystem; Restmandatsverteilung. Der Ausschluss der Listen, welche in der ersten Verteilung kein Vollmandat erlangten, von der Restmandatsverteilung (Art. 67 WahlG-VS) ist in einem Bezirk mit nur zwei Grossratsmandaten mit dem Grundsatz des Proporzwahlverfahrens (Art. 84 Abs. 4 KV-VS) nicht vereinbar.
Dossiernummer: Datum: 18. November 1981 Sprache: de
Gemeindeautonomie; Nichtgenehmigung einer Zonenplanänderung. 1. Es besteht ein allgemeines Interesse daran, dass vom Ortskern entferntes Land einer Überbauung entzogen bleibt (E. 3; Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Kollision zwischen der Pflicht der Regierung, kommunale Zonenpläne auf ihre Rechtmässigkeit und Übereinstimmung mit den Planungsgrundsätzen zu prüfen, und dem Recht der Gemeinden, nach Festlegung der Entschädigungspflicht wegen materieller Enteignung auf eine Eigentumsbeschränkung (in casu: Auszonung) zu verzichten. Bei der Abwägung der Interessen sind jene an der Durchsetzung elementarer Planungsgrundsätze in der Regel als gewichtiger anzusehen - vorbehalten der Fall, wo eine Gemeinde durch die Leistung der Entschädigung in ihrem finanziellen Gleichgewicht notstandsähnlich getroffen würde (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 13. November 1981 Sprache: fr
Auslegung von Art. 27 Abs. 3 BV. Zuständig zum Entscheid über Beschwerden, die gestützt auf Art. 27 Abs. 3 BV erhoben werden, ist der Bundesrat, unabhängig davon, ob sie Primarschulen oder andere öffentliche Schulen betreffen.
Dossiernummer: Datum: 6. November 1981 Sprache: it
Derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 2 ÜbBestBV); kantonale Bestimmungen über die Benützung von Motorfahrzeugen bei der Ausübung der Jagd (Art. 17bis des Tessiner Gesetzes über Jagd und Vogelschutz und Art. 15 der Vollzugsverordnung). Die eidgenössische Gesetzgebung über den Strassenverkehr verbietet es den Kantonen nicht, den Gebrauch von Motorfahrzeugen zum Transport von Jägern, Waffen, Munition und sonstiger Jagdausrüstung einzuschränken, um dadurch das Standwild und seine natürliche Umgebung zu schützen und die Tätigkeit der Jagdaufseher zu erleichtern. Solche Bestimmungen, die im übrigen von der nicht abschliessenden Aufzählung des Art. 29 Abs. 1 JG erfasst werden, verletzen somit den Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts nicht.
Dossiernummer: Datum: 21. Oktober 1981 Sprache: de
Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Untersuchungshaft. Auch ein ausserordentlicher zürcherischer Bezirksanwalt verfügt über die erforderliche Unabhängigkeit, um als Beamter mit richterlichen Funktionen im Sinne von Art. 5 Ziff. 3 EMRK zu amten.
Dossiernummer: Datum: 16. Oktober 1981 Sprache: de
Art. 4 BV; Parteientschädigung im Verwaltungsverfahren. Willkürliche Verweigerung einer Parteientschädigung im Verfahren vor den zürcherischen Stiftungsaufsichtsbehörden.
Dossiernummer: Datum: 30. September 1981 Sprache: fr
Schiedsgerichtsbarkeit. Tragweite der Pflicht zur Begründung schiedsrichterlicher Entscheide (Art. 33 lit. e, 36 lit. h Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit; E. 3). Gültigkeit des Klagerückzugs bei fehlender Zustimmung des freiwilligen Streitgenossen (Art. 27 Abs. 3 BZP; 24 Abs. 2 Konkordat; E. 5a bb). Substitution von Motiven durch das mit einer Nichtigkeitsbeschwerde befasste Gericht (E. 5b).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden