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Dossiernummer: Datum: 27. November 1981 Sprache: de
Meinungsäusserungs- bzw. Informationsfreiheit Einsicht in das Steuerregister. Die Weigerung einer urnerischen Gemeinde, einem in der Gemeinde wohnhaften Steuerpflichtigen die Einsichtnahme in das Steuerregister zu gestatten, ist mit dem kantonalen Recht unvereinbar und verstösst gegen die Informationsfreiheit.

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