Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 2. Dezember 1981 Sprache: fr
Art. 29 Abs. 2 FPolV. Die kantonalen Vorschriften über den Abstand von Bauten vom Waldrand, die in Anwendung von Art. 29 Abs. 2 FPolV erlassen werden, bilden dem Kanton vorbehaltenes Recht, dem selbständige Bedeutung zukommt und dessen Verletzung mit staatsrechtlicher Beschwerde gerügt werden kann (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt im konkreten Fall hinsichtlich des Art. 12 des waadtländischen Forstpolizeigesetzes vom 5. Juni 1979.
Dossiernummer: Datum: 6. Mai 1981 Sprache: fr
Nutzungsplan, Baubewilligung: anfechtbarer Entscheid, Beschwerdebefugnis. 1. Rechtliche Natur von Nutzungsplänen (E. 1b). 2. Der Eigentümer eines ausserhalb des von einem Quartierplan erfassten Gebiets liegenden Grundstücks, das aber unmittelbar an dieses angrenzt, kann die Plangenehmigung mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechten, soweit er damit auch die Verletzung nachbarschützender Bestimmungen geltend macht (E. 1d). 3. Legt ein Quartierplan die wesentlichen Elemente eines Gebäudes in eindeutiger Weise fest (insbesondere mit bezug auf Ausmasse und Grenzabstand), so ist die staatsrechtliche Beschwerde, mit der auch die Verletzung von nachbarschützenden Bestimmungen geltend gemacht wird, unmittelbar im Anschluss an die Plangenehmigung zu erheben; eine Beschwerde, die erst nach Erteilung der Baubewilligung erfolgt, ist verspätet, es sei denn der Beschwerdeführer behaupte, die bewilligte Baute entspreche nicht dem im Nutzungsplan vorgesehenen Gebäude (E. 1c).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden