Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 2. April 1981 Sprache: fr
Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 und Art. 126 StGB: leichte Fälle einfacher Körperverletzungen, Tätlichkeiten. Die Abgrenzung dieser beiden Tatbestände bestimmt sich nach dem Mass des verursachten Schmerzes, wenn der Angriff auf die körperliche Unversehrtheit sich lediglich in Prellungen, Quetschungen oder Kratzwunden manifestiert. Dieses Abgrenzungskriterium gibt dem Sachrichter einen weiten Ermessensspielraum; der auf die Rechtskontrolle beschränkte Richter kann nur bei Ermessensüberschreitung oder -missbrauch eingreifen.
Dossiernummer: Datum: 13. Februar 1981 Sprache: de
Art. 1 Abs. 8 Satz 2 VRV. Verzweigungen oder Einmündungen von Feldwegen usw. Nicht signalisierte Ausnahmen vom Rechtsvortritt müssen auf Fälle beschränkt werden, welche die Beteiligten (auch Ortsunkundige und unter erschwerten Verhältnissen) als solche erkennen können. Eine schuldhafte Missachtung des Rechtsvortritts kann einem Ortsunkundigen nicht zur Lase gelegt werden, wenn er ausserorts bei den gegebenen Sichtverhältnissen eine Wegeinmündung zweifelsfrei als blossen Feldweg wahrnehmen muss.
Dossiernummer: Datum: 26. Januar 1981 Sprache: fr
Art. 26 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 1 SVG. Das Gebot des Rechtsfahrens ist je nach den Verkehrs- und Sichtverhältnissen mehr oder weniger strikt einzuhalten. Vor einem Kreuzen müssen die beiden beteiligten Verkehrsteilnehmer so stark rechts halten, dass zwischen den beiden Fahrzeugen ein Zwischenraum von mindestens 50 cm besteht. Der Umstand, dass der eine der beiden Verkehrsteilnehmer die Fahrbahnmitte nicht verlässt, befreit den andern nicht von der Pflicht, alles zu tun, um den Zusammenstoss zu vermeiden.

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