Art. 68 Abs. 1 und 5 SSV. Bedeutung der schwarzen Konturpfeile in Lichtsignalen. Die im Rot- und Gelblicht von Verkehrsampeln erscheinenden schwarzen Konturpfeile verbieten den Benützern der zugeordneten Fahrspur auch, in anderer als in Pfeilrichtung weiterzufahren (E. 3b).