Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 21. Dezember 1981 Sprache: de
Art. 77 Abs. 1 und Art. 78 Abs. 1 KUVG. Bestimmung des Rentensatzes, wenn der Versicherte beim Eintritt des Unfalles infolge eines nicht SUVA-versicherten Gesundheitsschadens teilinvalid ist. Art. 91 KUVG. Anwendbarkeit dieser Bestimmung.
Dossiernummer: Datum: 15. Dezember 1981 Sprache: de
Art. 43 Abs. 3 IVG und Art. 20quater IVV. Die Regelung des Art. 20quater IVV hält sich im Rahmen der Delegationsnorm und ist weder verfassungs- noch gesetzwidrig.
Dossiernummer: Datum: 11. Dezember 1981 Sprache: it
Art. 58 VwVG. - Eine entsprechend dieser Bestimmung pendente lite erlassene Verfügung beendet den Streit nur insoweit, als sie dem Begehren des Beschwerdeführers entspricht. - Soweit in dieser neuen Verfügung Streitfragen ungelöst bleiben, besteht der Streit über die nichterfüllten Begehren weiter; in diesem Falle muss die Beschwerdebehörde auf die Sache eintreten, soweit darüber in der neuen Verfügung nicht befunden worden ist, ohne dass der Beschwerdeführer diese ebenfalls anzufechten braucht.
Dossiernummer: Datum: 3. Dezember 1981 Sprache: it
Art. 56 Abs. 1 MVG. Die Vorschrift des Art. 85 Abs. 2 lit. b AHVG ist in analoger Weise anwendbar auch bei Militärversicherungssachen im Beschwerdeverfahren vor den erstinstanzlichen gerichtlichen Behörden.
Dossiernummer: Datum: 24. November 1981 Sprache: fr
Art. 67 Abs. 3 KUVG. Aussergewöhnliche Gefahren: Beteiligung an Raufereien und Schlägereien; Teilnahme und absichtliche Anwesenheit bei Unruhen (Begriff; Bestätigung der Rechtsprechung).
Dossiernummer: Datum: 24. November 1981 Sprache: fr
Art. 41 IVG, 29bis, 88a und 88bis IVV. Revision der Invalidenrente bei Aufenthalt in einer Strafanstalt zum Zwecke der Strafverbüssung. Wiederaufnahme der Rentenzahlung beim Übergang zur Halbfreiheit und dann zur bedingten Entlassung. Schicksal der Zusatzrenten.
Dossiernummer: Datum: 13. November 1981 Sprache: fr
Art. 84 Abs. 1 und Art. 86 AHVG. Der Beschwerdeführer ist berechtigt, seine Beschwerde zurückzuziehen, um eine drohende reformatio in peius zu vermeiden (Erw. 1a). Art. 85 Abs. 2 lit. d AHVG und Art. 4 BV. - Im Falle einer möglichen reformatio in peius hat der Richter den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Er ist aber nicht verpflichtet, den Beschwerdeführer auf die Möglichkeit des Beschwerderückzugs hinzuweisen (Erw. 1a). - Das Eidg. Versicherungsgericht prüft von Amtes wegen, ob der erstinstanzliche Richter den Anspruch auf das rechtliche Gehör verletzt hat (Erw. 1b). - Wann kann der Mangel vor dem Eidg. Versicherungsgericht geheilt werden: bei erweiterter Kognition und bei enger Kognition (Präzisierung der Rechtsprechung; Erw. 3)?
Dossiernummer: Datum: 12. November 1981 Sprache: fr
Art. 98 Abs. 3 KUVG. Ein Versicherter, der sich als Mitfahrer einem Wagenlenker anvertraut, von dem er - falls er die durch die Umstände gebotene Aufmerksamkeit aufwendet - weiss oder wissen müsste, dass er nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen, handelt grundsätzlich grobfahrlässig. Diese Grobfahrlässigkeit rechtfertigt eine Kürzung der Versicherungsleistungen (Bestätigung der Rechtsprechung).
Dossiernummer: Datum: 10. November 1981 Sprache: fr
Art. 9 Abs. 3 lit. a IVG. - Unter Vater und Mutter im Sinne dieser Bestimmung sind nicht Pflegevater und Pflegemutter zu verstehen. - Ein ausländisches Pflegekind kann Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung von der Adoption durch einen Schweizer an beanspruchen, selbst wenn die Invalidität vor dieser Änderung des Zivilstandes eingetreten ist.
Dossiernummer: Datum: 9. Oktober 1981 Sprache: fr
Art. 39 Abs. 1 IVG und Art. 42 Abs. 5 AHVG. - Auslegung des Gesetzes (Erw. 2b). - Die Ehefrau eines gemäss Art. 1 Abs. 1 lit. b AHVG obligatorisch versicherten Schweizer Bürgers im Ausland kann in Anwendung von Art. 42 Abs. 5 AHVG auch eine ausserordentliche Rente beziehen. Soweit die Rz 600 der Wegleitung über die Renten das Gegenteil bestimmt, ist sie nicht gesetzeskonform (Erw. 3, 4).
Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1981 Sprache: de
Art. 3 Abs. 3 KUVG. Statutenbestimmungen über die subsidiäre Leistungspflicht der Krankenkasse im Verhältnis zur Leistungspflicht von Drittversicherern geben auch im Falle einer Leistungskürzung durch den Drittversicherer wegen Selbstverschuldens keinen Anspruch auf Leistungen, die über das hinausgehen, was dem Mitglied ordentlicherweise aufgrund des Gesetzes und der Statuten zusteht.
Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1981 Sprache: de
Art. 82 KUVG. Anspruch auf Abfindung bei Neurosen: Bestätigung und Präzisierung der Rechtsprechung.
Dossiernummer: Datum: 25. August 1981 Sprache: de
Art. 26 Abs. 1 KUVG, Art. 16 Vo III. Die Kapitalauszahlung einer Spareinrichtung ist bei der Beurteilung der Überversicherungsfrage als Leistung im Sinne dieser Bestimmungen zu berücksichtigen. Art. 159 Abs. 2 OG. Den Krankenkassen, die vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht obsiegen, sind in der Regel keine Parteientschädigungen zuzusprechen.
Dossiernummer: Datum: 24. August 1981 Sprache: de
Art. 4 BV. Technische und praktische Gründe vermögen eine Ungleichbehandlung jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn diese nicht zu unbilligen Ergebnissen führt (Erw. 3). Art. 41bis AHVV. Abs. 1 dieser Bestimmung ist gesetzmässig und verstösst nicht gegen die Rechtsgleichheit (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 12. März 1981 Sprache: it
Art. 36 Abs. 3 lit. d IVV. Ein Versicherter, der an Retinopathia pigmentosa in fortgeschrittenem Stadium mit röhrenförmigen Gesichtsfeld leidet, hat Anspruch auf die Entschädigung für Hilflosigkeit leichten Grades, wenn er, um gesellschaftliche Kontakte pflegen zu können, wegen der Verminderung der Sehschärfe und der gleichzeitigen Einschränkung des Gesichtsfeldes auf die regelmässige und erhebliche Dienstleistung Dritter angewiesen ist.

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