Gemeindeautonomie. Der Entscheid einer kantonalen Rechtsmittelinstanz, wonach diese eine kommunale Reglementsbestimmung, ohne der konstanten Praxis der Gemeindebehörden Rechnung zu tragen, einschränkend auslegt und ihr dadurch einen anderen Sinn und eine Bedeutung gibt, die der Gesetzgeber nicht gewollt hat, ist willkürlich und verletzt somit den Grundsatz der Gemeindeautonomie.