Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 17. Dezember 1982 Sprache: de
Eidgenössische Versicherungskasse: Aufnahme mit Vorbehalt. 1. Die Verfügung über eine Aufnahme in die EVK mit Vorbehalt ist nicht vermögensrechtlicher Natur. Sie ist mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechtbar (E. 1). 2. Die EVK-Statuten stehen einer vorbehaltslosen Aufnahme eines Zügers nicht entgegen. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Regelung in der Freizügigkeitsvereinbarung ist ein Züger rechtlich und finanziell gleich zu stellen, wie er es in der alten Kasse war (E. 2).
Dossiernummer: Datum: 13. Oktober 1982 Sprache: de
Auslieferung. Europäisches Auslieferungsübereinkommen. 1. Gehilfenschaft zu einem Tötungsdelikt (E. 3). 2. Kein politisches Delikt (E. 4). 3. Die in der Schweiz begangene Teilnahme an einer im Ausland ausgeführten Haupttat gilt nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Teilnahme als im Ausland verübt (E. 5).

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