Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 18. Juli 1983 Sprache: de
Art. 67 Ziff. 1 OG, Ankündigung einer Praxisänderung. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts nach Art. 67 Ziff. 1 OG (E. 2). 2. Keine Pflicht der kantonalen Instanz, ihre Praxisänderung anzukündigen, wenn die Wiederherstellung der Berufungsfrist möglich ist (E. 3).
Dossiernummer: Datum: 16. Juni 1983 Sprache: de
Namensänderung (Art. 30 ZGB). Lebt ein Kind geschiedener Eltern zusammen mit seiner Mutter bei deren Eltern und ist es in seiner Umgebung unter dem Familiennamen von Mutter und Grosseltern bekannt, so liegt ein wichtiger Grund zu einer Namensänderung im Sinne von Art. 30 Abs. 1 ZGB vor; Frage wieweit die Namensänderung dem Kind mit dem Hinweis darauf verweigert werden darf, die Mutter hätte das Gesuch stellen können, ihren ehelichen Namen weiterführen zu dürfen.
Dossiernummer: Datum: 28. Januar 1983 Sprache: it
Prüfungsbefugnis der tessinischen Kassationskammer in Zivilsachen. Art. 327 lit. g der tessinischen Zivilprozessordnung beschränkt die Prüfungsbefugnis der Kassationskammer in Zivilsachen auf Willkür; die Ausdehnung dieser Befugnis ist willkürlich (E. 2). Art. 69 Abs. 1 u. 2 SVG. Unter dem Gesichtswinkel der Willkür schliesst der Wortlaut dieser Bestimmung nicht aus, dass auf die Haftung des Halters eines abschleppenden Motorfahrzeugs und seiner Haftpflichtversicherung gegenüber dem Halter des abgeschleppten Fahrzeugs die Bestimmungen des SVG angewendet werden (E. 3).

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