Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 15. September 1983 Sprache: fr
Art. 7h NAG; Scheidung italienischer Ehegatten. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts hinsichtlich des ausländischen Rechtes, auf welches Art. 7h NAG Bezug nimmt (Wiederholung der Rechtsprechung; E. 1). 2. Ist die Praxis einer kantonalen Rechtsmittelinstanz, erst bei ihr eingereichte Nachweise des ausländischen Rechts aus dem Recht zu weisen, mit dem Bundesrecht vereinbar? (Frage offen gelassen; E. 2) 3. Grundsätze und Tendenzen der italienischen Rechtsprechung in bezug auf die Anerkennung von Scheidungsurteilen, die wegen unheilbarer Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses ausgesprochen wurden (E. 3c). Pflicht des Richters, der die Scheidung aus einem solchen Grunde ausspricht, in seinem Urteil die schwerwiegenden Umstände genau auszuführen (E. 3d).
Dossiernummer: Datum: 28. April 1983 Sprache: de
Art. 151 Abs. 1 ZGB; Dauer der Rente. Eine gestützt auf Art. 151 Abs. 1 ZGB zugesprochene Rente kann auch dann zeitlich beschränkt werden, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind und die Lebensverhältnisse der geschiedenen Frau sich dadurch dauernd verändert haben. Die Rente ist aber mindestens für so lange zu gewähren, als die der Mutter zugeteilten Kinder eine umfassende Fürsorge und Pflege benötigen, was bis zum 16. Altersjahr des jüngsten Kindes zutreffen dürfte, sowie für die mutmassliche Dauer der beruflichen Wiedereingliederung der geschiedenen Frau. Die Praxis, den Rentenanspruch gemäss Art. 151 Abs. 1 ZGB in der Regel auf die halbe Ehedauer zu beschränken, ist bundesrechtswidrig.

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