Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 28. Juli 1983 Sprache: de
Grundbuch, Sacheinlagevertrag. Die in einem Sacheinlagevertrag vereinbarte Übertragung von Grundeigentum an eine Aktiengesellschaft untersteht dem absoluten Eintragungsprinzip, weshalb die Gesellschaft erst mit dem Grundbucheintrag das Eigentum an den eingebrachten Grundstücken erwirbt. Stirbt der Sacheinleger vor der Anmeldung der Eigentumsübertragung, so sind im Grundbuch vorerst seine Erben als Eigentümer einzutragen.
Dossiernummer: Datum: 7. Juli 1983 Sprache: de
Güterrechtliche Auseinandersetzung. Liegenschaftskauf der Brautleute vor Eheabschluss.
Dossiernummer: Datum: 11. Februar 1983 Sprache: fr
Wahl des Vornamens (Art. 301 Abs. 4 ZGB, Art. 69 Abs. 2 ZStV). Es ist nicht zulässig, einem Mädchen den Vornamen "Amel" zu geben, denn dieser Vorname lässt das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen.

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