Art. 3 Abs. 5 und Art. 26 KUVG. - Abgrenzung der Komplementärklausel von der Subsidiaritätsklausel (Erw. 1).
- Die statutarische Herabsetzung der versicherten Kassenleistungen im Bereiche der Grundversicherung für Heilungskosten im Falle des Bestehens einer sog. Komplementärversicherung bei einem andern Versicherungsträger ist mit dem Grundsatz der Gegenseitigkeit nicht vereinbar (Erw. 3).