Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 18. Mai 1984 Sprache: de
Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB. 1. Geschäftsvermögen kann nur sein, was zivilrechtlich im Eigentum des Geschäftsinhabers steht; Grundsatz und Ausnahmen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2a). 2. Anwendung dieses Grundsatzes auf in ungetrennter Ehe lebende Ehegatten; Ausnahme, wenn ein Ehegatte eine Liegenschaft zu Geschäftszwecken erwirbt und dem zusammen mit dem anderen Ehegatten betriebenen Geschäft zur Verfügung stellt; für die Abgrenzung massgebende Kriterien (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2b, 3).
Dossiernummer: Datum: 5. April 1984 Sprache: fr
1. Verrechnungssteuer, geldwerte Leistung (Art. 4 Abs. 1 lit. b VStG; Art. 20 Abs. 1 VStV). Die Überweisung von Gewinnen einer schweizerischen AG an die deren Muttergesellschaft beherrschende ausländische Gesellschaft stellt nach schweizerischem Recht, das jede Gesellschaft eines Konzerns als juristisch selbständige Person betrachtet, keinen Aufwand dar, der eine nachträgliche künstliche Berichtigung der Gewinn- und Verlustrechnung erlaubt. Bei einer solchen Überweisung handelt es sich um eine der Verrechnungssteuer unterliegende geldwerte Leistung (E. 3). 2. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, Art. VI Abs. 2. Anwendbarkeit des in Art. VI Abs. 2 DBA-USA vorgesehenen reduzierten Steuersatzes von 5%: umfassende Bedeutung des Begriffs der Dividende. Als solche sind auch "geldwerte Leistungen" zu verstehen (E. 4).

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