Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 24. September 1984 Sprache: fr
Art. 122 Ziff. 2 StGB: Schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Der Täter, der die Möglichkeit des Todes als Folge der von ihm verursachten Körperverletzungen vorausgesehen hat (Tatfrage), handelt bewusst fahrlässig; wenn er diese Möglichkeit nicht vorausgesehen hat, aber nach den Umständen und den persönlichen Verhältnissen hätte erkennen müssen, dass seine Handlungen zum Tod des Opfers führen können (Rechtsfrage), legt er eine schuldhafte Sorglosigkeit (unbewusste Fahrlässigkeit) an den Tag.
Dossiernummer: Datum: 3. September 1984 Sprache: it
Art. 139 Ziff. 1bis StGB. Raub. Wer eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe benützt, kann nicht verlangen, dass er lediglich nach Art. 139 Ziff. 1bis StGB bestraft werde. Diese Bestimmung ist nur auf jenen Täter anwendbar, welcher zum Zweck des Raubes eine solche Waffe "mit sich führt", ohne sie - z.B. als Drohmittel - zu verwenden.

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