Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 19. Dezember 1984 Sprache: fr
Art. 36 Abs. 1 IVG, Art. 9 Abs. 3 des schweizerisch-spanischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 13. Oktober 1969: Anspruch auf eine ordentliche Invalidenrente. Es ist nicht möglich, die von einem spanischen oder schweizerischen Staatsangehörigen in Spanien zurückgelegten Versicherungszeiten an die durch Art. 36 Abs. 1 IVG geforderte Mindestbeitragsdauer anzurechnen (Erw. 1b). Art. 10 des schweizerisch-spanischen Abkommens über Soziale Sicherheit und Ziff. 10 des Schlussprotokolls zum genannten Abkommen: Anspruch eines spanischen Staatsangehörigen auf eine ausserordentliche Invalidenrente. Voraussetzungen, unter denen eine Abwesenheit von der Schweiz, die sich über die gemäss dem schweizerisch-spanischen Abkommensrecht zulässige Toleranzfrist (drei Monate je Kalenderjahr) hinaus erstreckt, den Aufenthalt in diesem Land nicht unterbricht (Erw. 2c).
Dossiernummer: Datum: 27. November 1984 Sprache: de
Art. 16 und 17 IVG: Begriff der ökonomisch relevanten Erwerbstätigkeit als Abgrenzungskriterium der erstmaligen beruflichen Ausbildung von der Umschulung. - Ein ökonomisch relevantes Erwerbseinkommen als Voraussetzung für den Umschulungsanspruch liegt vor, wenn der Versicherte bereits drei Viertel der minimalen vollen einfachen ordentlichen Invalidenrente erzielte und dieses Einkommen invaliditätsbedingt verlor (Präzisierung der Rechtsprechung; Erw. 1a-c). - Gleichzustellen sind jene Fälle, wo der Versicherte zwar weniger als sechs Monate oder überhaupt noch nicht erwerbstätig war, wo aber aufgrund der gesamten Verhältnisse ebenfalls mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass er ohne invaliditätsbedingte Eingliederung ein Einkommen der erwähnten Höhe verdienen würde (Präzisierung der Rechtsprechung; Erw. 1d und e).
Dossiernummer: Datum: 26. November 1984 Sprache: fr
Art. 28 Abs. 2 IVG. - Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarktes. - Tragweite dieses Begriffs für im Ausland wohnhafte Versicherte (Änderung der Rechtsprechung). - Für die Bemessung der Invalidität eines im Ausland wohnhaften Versicherten muss der Vergleich der massgebenden Einkommen auf demselben Arbeitsmarkt erfolgen.
Dossiernummer: Datum: 9. November 1984 Sprache: fr
Art. 41 IVG, Art. 29bis und 88a Abs. 1 IVV. Hinsichtlich des Anspruchs auf die Invalidenrente muss die Untersuchungshaft dem Aufenthalt in einer Strafanstalt zum Zweck der Strafverbüssung gleichgestellt werden (Erw. 2). Wiederaufnahme der Rentenzahlung bei provisorischer Haftentlassung (Erw. 3). Art. 77 und 88bis Abs. 2 IVV. Der Versicherte ist verpflichtet, den Eintritt in die Untersuchungshaft, welche für ihn eine Änderung der Verhältnisse darstellt, zu melden. In casu wird die Unterlassung des Versicherten nicht als fahrlässig betrachtet (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 29. Oktober 1984 Sprache: de
Art. 23 Abs. 2 AHVG: Witwenrente. - Einmalige Abfindungen sind mit Bezug auf den Anspruch auf Witwenrente den in Rentenform zu entrichtenden Unterhaltsleistungen gleichzustellen, wenn damit Unterhaltsansprüche der geschiedenen Frau gemäss Art. 151 oder 152 ZGB abgegolten werden (Bestätigung und Präzisierung der Rechtsprechung; Erw. 1). - Die Unterhaltsverpflichtung muss nicht schon aufgrund des Wortlautes des Scheidungsurteils oder der Scheidungskonvention allein ausgewiesen sein; sie kann sich auch aus zusätzlichen Beweismitteln ergeben, wenn daraus eindeutig hervorgeht, dass mit den vom Ehemann gemäss Scheidungsurteil bzw. -konvention erbrachten Leistungen Ansprüche der geschiedenen Frau auf Unterhaltsbeiträge abgegolten wurden (Änderung der Rechtsprechung; Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 26. September 1984 Sprache: de
Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 AHVG. Die paritätischen Sozialversicherungsbeiträge sind - ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung - auf allen Entgelten zu erheben, die für eine Erwerbstätigkeit ausgerichtet werden, während welcher der Arbeitnehmer der Beitragspflicht unterworfen war (Bestätigung der Rechtsprechung).
Dossiernummer: Datum: 25. September 1984 Sprache: de
Art. 41ter AHVV: Ausrichtung von Vergütungszinsen. - Die Vergütungszinsregelung ist auf allen Rückerstattungen anwendbar, die ab 1. Januar 1979 fällig werden (Erw. 3). - Art. 41ter Abs. 3 AHVV ist gesetzes- und verfassungswidrig, insoweit er die Beiträge Selbständigerwerbender betrifft (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 22. August 1984 Sprache: de
a Art. 5 Abs. 4 AHVG, Art. 6 Abs. 2 lit. f AHVV. Die Verwaltungspraxis, wonach Haushaltszulagen an ledige, verwitwete oder geschiedene Arbeitnehmer von der Beitragspflicht nur befreit sind, wenn der Bezüger mit Kindern zusammenlebt, ist weder gesetzes- noch verordnungswidrig (Erw. 2 und 3).
Dossiernummer: Datum: 22. August 1984 Sprache: de
Art. 88bis Abs. 1 lit. c IVV. - Art. 88bis Abs. 1 lit. c IVV ist auch insofern nicht bundesrechtswidrig, als die Wiedererwägung mit Wirkung ex nunc erfolgt (Erw. 3a-c). - Die Verordnungsbestimmung kann nur so weit Anwendung finden, als der zur Wiedererwägung führende Fehler bei der Beurteilung eines spezifisch invalidenversicherungsrechtlichen Gesichtspunktes unterlaufen ist. Sie ist analog auf die Wiedererwägung von Abweisungsverfügungen anwendbar (Erw. 3d). - Wann hat der Mangel gemäss Art. 88bis Abs. 1 lit. c IVV als "entdeckt" zu gelten (Erw. 4)?
Dossiernummer: Datum: 6. August 1984 Sprache: de
Art. 23, 25 AHVG, Art. 38 ZGB. - Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Verschollenerklärung (Erw. 1). - Die Verschollenerklärung entfaltet die gesetzlichen Wirkungen vom Zeitpunkt der Todesgefahr oder der letzten Nachricht an bis zu ihrer richterlichen Aufhebung. Für diese Zeitspanne ist die Ehefrau des Verschollenen als Witwe im Sinne von Art. 23 AHVG zu betrachten. Im Falle der Aufhebung der Verschollenerklärung ist sie für die während der Verschollenheit bezogenen Witwenrenten nicht rückerstattungspflichtig (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 30. Juli 1984 Sprache: de
Art. 24 Abs. 2 lit. c AlVG, Art. 23 Abs. 1 AlVV. Voraussetzungen, unter denen der Verdienstausfall eines Unterhaltungsmusikers zwischen zwei Anstellungen anrechenbar ist; Unterschied zu den Temporärarbeitern (Erw. 2 und 3). Art. 5 Abs. 1 AlVV. Bedeutung der Stempelpflicht (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 30. Juli 1984 Sprache: de
Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 49 IVG, Art. 85 Abs. 2 IVV. - Die eine frühere Verfügung berichtigende Wiedererwägung zieht grundsätzlich die Pflicht zur Rückerstattung der von der Invalidenversicherung zu Unrecht bezogenen Leistung nach sich (Art. 47 Abs. 1 AHVG in Verbindung mit Art. 49 IVG). Eine Ausnahme von dieser Regel greift dann Platz, wenn der zur Wiedererwägung führende Fehler bei der Beurteilung eines spezifisch IV-rechtlichen Gesichtspunktes unterlaufen ist (vgl. Art. 85 Abs. 2 IVV) (Präzisierung der Rechtsprechung; Erw. 2a). - Wenn der Fehler (i.c. Zusprechung einer ungekürzten Invalidenrente durch die Ausgleichskasse trotz der von der Invalidenversicherungs-Kommission angeordneten Kürzung wegen Alkoholmissbrauchs) beim Umsetzen des (der Kasse formell richtig mitgeteilten) Beschlusses der Invalidenversicherungs-Kommission in eine Rentenverfügung unterlief, ist ein IV-spezifischer Gesichtspunkt zu verneinen (Erw. 2b).
Dossiernummer: Datum: 17. Juli 1984 Sprache: de
Art. 4 Abs. 2 lit. b AHVG, Art. 6quater Abs. 1 AHVV, alt Art. 6ter Abs. 1 AHVV. Der jährliche Freibetrag ist anwendbar, wenn für eine praktisch regelmässige Erwerbstätigkeit (in casu Ersatzrichtertätigkeit am Bundesgericht) die periodische Lohnabrechnung in schwankenden Zeitabständen erfolgt.
Dossiernummer: Datum: 5. Juli 1984 Sprache: de
Art. 145 OG. Zulässigkeit eines Erläuterungsgesuchs.
Dossiernummer: Datum: 2. Juli 1984 Sprache: de
Art. 26 Abs. 1 AlVG, Art. 15 Abs. 1 AVIG. Voraussetzungen, unter denen die Frage nach einer allfälligen Vermittlungsunfähigkeit nicht mehr zu prüfen ist bei Versicherten, die auf einen bestimmten Termin anderweitig disponiert haben und deshalb für eine neue Beschäftigung nur noch während relativ kurzer Zeit zur Verfügung stehen (Präzisierung der Rechtsprechung).

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