Art. 88 OG; rechtsmissbräuchlich erhobene staatsrechtliche Beschwerde. Auf eine rechtsmissbräuchlich erhobene staatsrechtliche Beschwerde wird nicht eingetreten. Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs bei fortgesetzt mutwilliger Prozessführung.
Art. 88 OG; Legitimation einer Wassergenossenschaft. Beschwerde einer Wassergenossenschaft gegen ein Zivilurteil, das einen Streit der Genossenschaft mit einem Genossenschafter über Bedingungen des Wasserbezugs betrifft: Legitimation bejaht.