Grossratswahlen im Kanton Basel-Stadt. Unzulässigkeit der Unterlistenverbindung. Das Bundesgericht schliesst sich der Argumentation des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt als oberster kantonaler Behörde an, wonach der basel-städtische Gesetzgeber die Zulässigkeit der Unterlistenverbindung durch qualifiziertes Schweigen ausgeschlossen hat (E. 3 und 4).