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Dossiernummer: Datum: 19. April 1985 Sprache: de
Art. 46 Abs. 2 BV; doppelbesteuerungsrechtliche Abgrenzung zwischen Kapitalgewinn- und Mehrwertbesteuerung auf beweglichem Privatvermögen. 1. Keine Prüfung von Amtes wegen, ob die vom Beschwerdeführer nicht angefochtene konkurrierende Steuerveranlagung eines andern Kantons das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung verletzt (E. 1b). 2. Der Wohnsitzkanton ist zur Besteuerung der Veräusserungsgewinne auf beweglichem Privatvermögen zuständig (Bestätigung der Rechtsprechung, E. 3a). Er ist doppelbesteuerungsrechtlich nicht gehalten, der Gewinnermittlung einen Einstandswert zugrunde zu legen, der in einem anderen Kanton anlässlich der Besteuerung eines nicht geldwert realisierten Mehrwertes für die Mehrwertermittlung herangezogen wurde (E. 3b und c).
Dossiernummer: Datum: 9. Januar 1985 Sprache: fr
Art. 46 Abs. 2 BV; Doppelbesteuerungsverbot. Eine volljährige, unverheiratete Person, die in unselbstan diger, nicht leitender Stellung tätig ist, kann zu einem Ort engere familiäre und gesellschaftliche Bande haben als zu demjenigen, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausübt. Bei der Festlegung des Wonhsitzkantons sind somit alle Umstände im Zeitpunkt der Veranlagung zu berücksichtigen.

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