Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 17. Dezember 1985 Sprache: fr
Art. 19 lit. b EntG; Enteignungsentschädigung für die Auferlegung von Durchleitungsrechten für eine Hochspannungsleitung und die Einräumung von Baurechten für die Leitungsmasten. Die sog. Differenzmethode (Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks minus Verkehrswert des servitutsbelasteten Grundstücks) kann in den Fällen, in denen landwirtschaftlicher Boden bloss mit Durchleitungsrechten und Baurechten für die Masten belastet wird, kaum Anwendung finden. Aus diesem Grund haben der Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE) und der Schweizerische Bauernverband (SBV) die gemeinsamen Empfehlungen "Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen" herausgegeben. Inhalt und Tragweite dieser Empfehlungen (Ausgabe 1978).
Dossiernummer: Datum: 10. Juli 1985 Sprache: de
Art. 7 Abs. 3, Art. 40 EntG; nachträgliche Begehren um Schutzvorrichtungen gegen Immissionen. Die Eidgenössische Schätzungskommission ist nicht kompetent, den Enteigner gestützt auf Art. 7 Abs. 3 EntG anzuhalten, Schutzvorkehren gegen Immissionen zu treffen; zuständig ist allein die Einspracheinstanz (E. 2). Begehren um Schutzvorrichtungen im Sinne von Art. 7 Abs. 3 können auch nach der Einigungsverhandlung und der Ausführung des Werkes noch gestellt werden, wenn die Notwendigkeit von Schutzvorkehren bei der Planauflage objektiv nicht voraussehbar war. Solche Begehren sind innert der in Art. 41 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. b EntG vorgesehenen sechsmonatigen Frist einzureichen (E. 3). Diese Frist ist im vorliegenden Fall eingehalten (E. 4). Sistierung des Schätzungsverfahrens bis zum Vorliegen des Entscheides über das Begehren um Schutzvorkehren (E. 5).

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