Art. 16 Abs. 3, Art. 17 SVG; Art. 32 Abs. 1 VZV. Art. 32 Abs. 1 VZV, wonach der Führerausweis entzogen werden muss, wenn der Führer während der Dauer eines rechtmässigen Ausweisentzugs ein Motorfahrzeug gelenkt hat, ist durch Art. 16/17 SVG gedeckt und somit gesetzmässig (E. 2).