Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 24. Juni 1986 Sprache: fr
Art. 41 und 328 Abs. 2 OR. Haftung des Arbeitgebers. Trifft ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen, um zu verhindern, dass eine Hausangestellte durch einen anderen Arbeitnehmer verletzt wird, der mit einer im Haus ausgestellten geladenen Schusswaffe manipuliert, so ist er aus Vertrag und unerlaubter Handlung haftbar (E. 2 und 3). Art. 51 Abs. 1 OR. Unechte Solidarität; Folgen für den Geschädigten. Stehen dem Geschädigten konkurrierende Ansprüche zu, kann er von jedem der Haftenden den Ersatz des ganzen Schadens verlangen, bis er vollständig gedeckt ist (Bestätigung der Rechtsprechung). Kann die Haftung des Beklagten wegen Mitverschuldens eines Dritten beschränkt werden? Frage offengelassen (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 29. April 1986 Sprache: de
Art. 47 OR. Höhe der Genugtuungssumme. 1. Art. 28 Abs. 1 MO. Zuständigkeit des Bundesgerichts zur Beurteilung von Personenschäden, die ein Wehrmann einem Dritten zufügt (E. 1). 2. Grundsätze und Anhalte für die Bemessung der Genugtuungssumme in schweren Fällen (E. 2); Beispiele aus der neuesten Rechtsprechung (E. 3). 3. Umstände, welche wegen der Art der Verletzungen und deren Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen eine verhältnismässig hohe Genugtuungssumme rechtfertigen (E. 4).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden