Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 5. Juni 1986 Sprache: de
Frist zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im Falle von Stockwerkeigentum (Art. 839 Abs. 2 ZGB). Für sämtliche Arbeiten und Materiallieferungen, die der Unternehmer zu Gunsten der einzelnen Stockwerkeinheiten erbracht hat, beginnt die Eintragungsfrist jedenfalls dann mit dem Abschluss der Leistungen in den jeweiligen Wohnungen zu laufen, wenn das Stockwerkeigentum schon vor deren Beginn begründet worden war.
Dossiernummer: Datum: 5. Juni 1986 Sprache: de
Bäuerliches Erbrecht (Art. 620 Abs. 2 ZGB). Bei der Beurteilung der Frage, ob eine ausreichende landwirtschaftliche Existenz gegeben sei, darf Eigen- oder Pachtland des ansprechenden Erben nur berücksichtigt werden, wenn es schon zu Lebzeiten des Erblassers zusammen mit dessen Gewerbe als wirtschaftliche Einheit bewirtschaftet worden war (Bestätigung der Rechtsprechung).

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