Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 23. Dezember 1986 Sprache: de
Bauhandwerkerpfandrecht; Art. 839 ff. ZGB. Die nach Art. 839 Abs. 1 ZGB pfandberechtigten Bauhandwerker und Unternehmer können sich gegenüber andern Baugläubigern, die durch ihre Dienstleistungen oder ihre Materiallieferungen zur Schaffung von den Bodenwert des Grundstücks übersteigenden Mehrwerten beigetragen haben, nicht auf ihr Privileg von Art. 841 Abs. 1 ZGB berufen. Auf den wertsteigernden, aber nicht von Bauhandwerkern erbrachten Bauleistungen sind im Rahmen von Art. 841 Abs. 1 ZGB auch Zinsen zu berücksichtigen.
Dossiernummer: Datum: 18. Dezember 1986 Sprache: de
Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Begriff der geeigneten Anstalt im Sinne von Art. 397a ZGB. Geeignet ist eine Anstalt, wenn sie mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden organisatorischen und personellen Mitteln in der Lage ist, wesentliche Bedürfnisse nach Fürsorge und Betreuung des Eingewiesenen zu befriedigen. Das kann ganz ausnahmsweise auch für eine Strafanstalt zutreffen.
Dossiernummer: Datum: 18. Dezember 1986 Sprache: de
Gegendarstellungsrecht (Art. 28g Abs. 1 ZGB). 1. Auch die Veröffentlichung einer Fotografie kann unter Umständen Anspruch auf eine Gegendarstellung geben (E. 2a und b). 2. Kann eine Gegendarstellung auch zu Tatsachen verlangt werden, die sich nicht unmittelbar aus dem Inhalt des veröffentlichten Bildes ergeben? (Frage offengelassen) (E. 2b). 3. Aus einer Fotografie, die ohne Wissen der abgebildeten Personen aufgenommen worden ist, kann nicht darauf geschlossen werden, dass diese mit der Veröffentlichung einverstanden gewesen sind. Diesbezüglich liegt somit keine gegendarstellungsfähige Tatsachendarstellung vor (E. 2b).
Dossiernummer: Datum: 17. Dezember 1986 Sprache: de
Art. 84 ZGB; Stiftungsaufsicht. Die Aufsichtsbehörde, die den Verbleib eines ausgeschlossenen Mitglieds des Stiftungsrates in diesem anordnet, greift - wenn nicht die Funktionsfähigkeit der Stiftung in Frage gestellt ist - in unzulässiger Weise in den Autonomiebereich der Stiftungsorgane ein.
Dossiernummer: Datum: 11. Dezember 1986 Sprache: de
Art. 27 Abs. 2 ZGB, 20 Abs. 2 OR. Nichtige Globalzession. 1. Tragweite des Bestimmtheitserfordernisses als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Globalzession künftiger Forderungen. Frage offengelassen (E. 2). 2. Eine zeitlich und gegenständlich unbeschränkte Sicherungsabtretung im Rahmen einer Automiete verstösst gegen Art. 27 Abs. 2 ZGB und ist nichtig (E. 3). 3. Die aus der umfassenden Abtretung aller denkbaren Forderungen folgende Nichtigkeit schliesst eine auf bestimmte Forderungen beschränkte Teilnichtigkeit aus (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 4. Dezember 1986 Sprache: fr
Öffentlichkeit des Grundbuches (Art. 970 ZGB). Die öffentliche Bekanntmachung des Kaufpreises und der Parteien bei jeder zwischen Privatpersonen erfolgten Mutation eines im Kanton Genf gelegenen Grundstückes entspricht nicht dem Zweck des Grundbuches. Für eine solche Veröffentlichung ist kein relevantes persönliches, spezielles, konkretes und aktuelles Interesse gegeben. Sie ist daher bundesrechtswidrig.
Dossiernummer: Datum: 25. November 1986 Sprache: fr
Zeichnung von Obligationen; Klage auf Herausgabe der Titel. Gesetzliche Subrogation (Art. 401 OR). 1. Rechtsnatur eines Vertrages, mit dem ein Bankkunde unter Vorauszahlung des Emissionspreises seine Bank beauftragt, eine bestimmte Anzahl von Titeln aus einer Obligationenanleihe zu erwerben, die von einem Bankensyndikat, zu dem auch die Bank gehört, fest übernommen worden ist (E. 2). 2. Abweisung der Klage auf Herausgabe der streitigen Titel, weil der von den Klägerinnen Beauftragte nicht in einem Auftragsverhältnis zur Bank stand (E. 2) und auch nicht das Eigentum an den Titeln erworben hatte (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 18. November 1986 Sprache: de
Art. 417 OR. Doppelmäkelei. Angemessene Provision. Ein durch zulässige Doppelmäkelei bedingter Mehraufwand des Mäklers rechtfertigt in der Regel keine Erhöhung der nach den ortsüblichen Ansätzen angemessenen Provision (E. 3).
Dossiernummer: Datum: 18. November 1986 Sprache: fr
Verantwortlichkeit einer Bank, die ihr von einem Bankkunden anvertraute Gelder einem nicht ermächtigten Dritten auszahlt. Überwälzung des Risikos auf den Kunden. Geschäftsführung ohne Auftrag. 1. Rechtsnatur der Ansprüche des Kunden gegenüber der Bank und der Klausel, mit der die Bank das Risiko der nicht befreienden Erfüllung auf ihre Kunden überwälzt (E. 3). 2. Der Betrieb einer Bank ist der Ausübung eines obrigkeitlich konzessionierten Gewerbes im Sinne von Art. 100 Abs. 2 OR gleichzusetzen (E. 3). 3. Gründe für einen Ausschluss oder eine Herabsetzung der Ansprüche des Bankkunden (E. 4). 4. Geschäftsführung des Bankkunden im Interesse zweier Banken: Abweichung von der Regel, nach der für die Bestimmung des anwendbaren Rechts anzuknüpfen ist (E. 1a); Vorgehen bei der Anrechnung der vom Bankkunden zurückerhaltenen Beträge auf dessen Forderung gegenüber den beiden Banken (E. 5a und b).
Dossiernummer: Datum: 18. November 1986 Sprache: fr
Pflichten der Revisoren der Aktiengesellschaft, Art. 728-729 OR. Gemäss Art. 728 Abs. 1 OR müssen sich die Revisoren vergewissern, dass die in der Bilanz aufgeführten Aktiven wirklich vorhanden sind und dass sämtliche Passiven der Gesellschaft verbucht worden sind. Auf Grund von Art. 729 Abs. 3 OR sind sie bei Überschuldung der Gesellschaft gehalten, in ihrem Bericht auf die Pflicht, den Richter gemäss Art. 725 Abs. 3 OR zu benachrichtigen, hinzuweisen. Zudem müssen sie auf den Umstand, dass die Hälfte des Grundkapitals nicht mehr gedeckt ist, und die sich für die Verwaltung nach Art. 725 Abs. 1 OR daraus ergebenden Pflichten aufmerksam machen.
Dossiernummer: Datum: 12. November 1986 Sprache: fr
Art. 41 ff. OR, Art. 4 SVG. Haftung des Eigentümers eines an die Strasse stossenden Grundstücks, der ein Verkehrshindernis schafft. 1. Kann ein Baum unter gewissen Umständen ein Werk im Sinne von Art. 58 OR sein? Frage offengelassen (E. 1a). 2. Ein Eigentümer, der die gefährlich in die Strasse hineinragenden Äste eines Baumes nicht gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Rechts zurückschneidet, begeht eine unerlaubte Handlung (E. 1b). 3. Adäquate Kausalität zwischen dieser unerlaubten Handlung und dem Schaden an einem Fahrzeug, dessen Dach die Äste des Baumes gestreift hat (E. 1d). 4. Kein Beweis für ein konkurrierendes Selbstverschulden des Lenkers (E. 2).
Dossiernummer: Datum: 2. Oktober 1986 Sprache: de
Entmündigung; Art. 373 Abs. 1 ZGB. Das kantonale Verfahrensrecht darf den bundesrechtlichen Anspruch des Privaten auf Einleitung des Entmündigungsverfahrens gegen einen Verwandten im Sinne von Art. 328 ZGB und auf einen Sachentscheid der für die Entmündigung zuständigen Behörde nicht beschränken.
Dossiernummer: Datum: 25. September 1986 Sprache: de
Herausgabe von Inhaberaktien (Art. 641 ZGB). Verbleiben Inhaberaktien unausgeschieden im Gewahrsam eines von zwei Aktionären, so haben beide Aktionäre - analog der Sammelverwahrung in einer Bank - Miteigentum daran. Die dem Miteigentumsanteil entsprechenden Aktien können herausverlangt werden, ohne dass die Aufhebung des Miteigentums verlangt und die Auseinandersetzung gemäss Art. 651 ZGB durchgeführt werden muss (E. 3, 4). Der Miteigentumsanteil kann durch Besitzanweisung auf einen Dritten übertragen werden (E. 5).
Dossiernummer: Datum: 18. September 1986 Sprache: de
Güterrechtliche Auseinandersetzung. Eine von der Ehefrau während der Ehe nur gegen Schuldübernahme erworbene und auf ihren Namen im Grundbuch eingetragene Liegenschaft ist bei der Auflösung der Güterverbindung wertmässig der Errungenschaft zuzurechnen.
Dossiernummer: Datum: 2. Mai 1986 Sprache: it
Vorläufige Eintragung eines gesetzlichen Grundpfandrechtes; Art. 961 Abs. 3 ZGB und 76 Abs. 1 GBV. 1. Die vorläufige Eintragung ist nicht nichtig, wenn in der Vormerkung deren Dauer nicht festgehalten wird, sofern der Gesuchsteller seinen Anspruch innert der ihm angesetzten Frist geltend gemacht hat (E. 2). 2. Eine vorläufige Eintragung darf zufolge Ablaufs der Befristung von Amtes wegen nur gelöscht werden, wenn ihre Dauer aus dem Grundbuch hervorgeht (E. 3).

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