Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 26. Juni 1987 Sprache: fr
Art. 4 BV; überspitzter Formalismus. Beschwerde vor einer Abteilung eines kantonalen Gerichtes; Vollmacht, die aus Versehen bei einer anderen Abteilung eingereicht wurde. 1. Tritt eine Behörde auf eine Sache nicht ein, weil der Anwalt ohne Vollmacht handelte, so kann dieser nur insoweit staatsrechtliche Beschwerde erheben, als er zu den Kosten verurteilt wurde (Erw. 1). 2. Die Abteilung des angerufenen Gerichts verfällt in überspitzten Formalismus, wenn sie sich weigert, die aus Versehen bei einer anderen Abteilung eingereichte Vollmacht zu berücksichtigen (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 27. März 1987 Sprache: de
Beamtenrecht: Abgabe eines Anteils der Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit der Klinikdirektoren. Im Gesetzgebungsverfahren besteht von Verfassungs wegen kein Anspruch auf Anhörung (E. 2). Zur Ausübung einer privatärztlichen Tätigkeit bedürfen die Klinikdirektoren grundsätzlich einer Bewilligung durch den Regierungsrat; sie können sich daher nicht auf die Handels- und Gewerbefreiheit berufen (E. 4). Die Honorarabgabe findet ihre Rechtsgrundlage in der Kompetenz des Regierungsrates, einen Anteil der Honorareinnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit als Sonderleistung im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses abzuschöpfen (E. 5).

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