Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 8. Dezember 1988 Sprache: de
Aufhebung der §§ 23 Abs. 3, 25 Abs. 2 sowie 37-40 des basellandschaftlichen Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich vom 7. Februar 1974; Art. 4 BV. 1. Art. 89 Abs. 1 OG: Beginn der Frist für die staatsrechtliche Beschwerde gegen einen der Volksabstimmung unterliegenden Erlass (E. 1a). 2. Art. 88 OG: Legitimation des Steuerpflichtigen zur Beschwerde wegen Verletzung der Rechtsgleichheit gegen einen Erlass, der die Besteuerung von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen abschafft? (E. 1b, Frage offen gelassen). 3. Allgemeine Grundsätze rechtsgleicher Steuergesetzgebung (Art. 4 Abs. 1 BV): Die Abschaffung der Steuer von Kapitalgewinnen auf beweglichem Privatvermögen lässt sich sachlich rechtfertigen und verletzt die Rechtsgleichheit nicht (E. 2-6).
Dossiernummer: Datum: 22. November 1988 Sprache: de
Güterzusammenlegung; Entschädigung für Minderzuteilung. Möglichkeit der nachträglichen Anfechtung der Bemessungsgrundsätze für den sog. Geldausgleich (E. 1). Auf welchen Stichtag ist bei der Bestimmung der Verkehrswert-Entschädigung für Minderzuteilungen abzustellen? Frage offengelassen (E. 2).
Dossiernummer: Datum: 14. Oktober 1988 Sprache: fr
Prinzip der Gewaltentrennung. Persönliche Freiheit. 1. Der Genfer Regierungsrat, dem Art. 125 der kantonalen Verfassung eine weite selbständige Verordnungskompetenz im Polizeibereich einräumt, ist zuständig zum Erlass von Ausführungsbestimmungen zum interkantonalen Konkordat über den Handel mit Waffen und Munition (E. 5). 2. Es verstösst nicht gegen die persönliche Freiheit, den Handel von halbautomatischen Gewehren der Bewilligungspflicht zu unterstellen (E. 6).
Dossiernummer: Datum: 7. Oktober 1988 Sprache: de
Zulassung zum Universitätsstudium; Willkür; persönliche Freiheit. Verweigerung der Immatrikulation gemäss § 3 Abs. 1 Ziff. 8 des Reglements für die Studierenden und Auditoren der Universität Zürich im Falle einer Ausländerin, welche die Mittelschule in der Schweiz besucht, die Maturitätsprüfungen jedoch im Ausland abgelegt hat. Willkür verneint (E. 2 und 3). Die Nichtzulassung zum Universitätsstudium verstösst nicht gegen die persönliche Freiheit (E. 5).
Dossiernummer: Datum: 6. Oktober 1988 Sprache: fr
Persönliche Freiheit; Verlängerung der Untersuchungshaft. - Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3). - Die Bewilligung zur Verlängerung der Untersuchungshaft, die gestützt auf Art. 61 StPO VD erteilt wird, stellt keine blosse Willenserklärung oder Empfehlung der Aufsichtsbehörde dar, sondern einen eigentlichen Entscheid. Dies hat zur Folge, dass die aus Art. 4 BV abgeleiteten Anforderungen an das Verfahren (rechtliches Gehör, Begründung und Mitteilung des Entscheids) gegenüber dem von der Verlängerung betroffenen Häftling eingehalten werden müssen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4a, b). Praktische Folgen (E. 4c).
Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1988 Sprache: de
Gemeindeautonomie; Zuständigkeit des Regierungsrats des Kantons Bern zum Erlass von Planungszonen zum Schutz des Kulturlandes. 1. Die Erhaltung von genügend Kulturland zur Sicherung einer ausreichenden Versorgungsbasis des Landes stellt ein gesamtkantonales Anliegen dar. Als oberste und damit für die Kantonsplanung verantwortliche Exekutivbehörde ist der Regierungsrat des Kantons Bern zuständig, die Baudirektion in Verfolgung dieses Anliegens mit dem Erlass von Planungszonen zu beauftragen (E. 3b/aa). 2. Die mit dem Erlass von Planungszonen zur Kulturlandsicherung beauftragte Baudirektion verletzt hingegen die den bernischen Gemeinden bei der Ortsplanung zustehende Autonomie, wenn sie solche Planungszonen in Verfolgung typisch ortsplanerischer Ziele erlässt (E. 3b/bb).
Dossiernummer: Datum: 27. September 1988 Sprache: fr
Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Schiedsspruch; Art. 37 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1 des Konkordats über die Schiedsgerichtsbarkeit. Art. 37 Abs. 1 des Konkordats setzt die Frist zur Einreichung der Nichtigkeitsbeschwerde verbindlich auf dreissig Tage fest. Das schliesst die Anwendung der Bestimmungen des kantonalen Prozessrechts über den Fristenlauf während der Gerichtsferien bei der Berechnung dieser Frist nicht aus.
Dossiernummer: Datum: 22. September 1988 Sprache: de
Art. 84 Abs. 1 lit. c OG (Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980). Der Entscheid, mit dem gestützt auf das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 die Rückführung eines Kindes an seinen vormaligen Aufenthaltsort angeordnet wird, kann beim Bundesgericht nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde im Sinne von Art. 84 Abs. 1 lit. c OG angefochten werden, da es dabei um die Verletzung zivilrechtlicher Bestimmungen dieses Übereinkommens geht.
Dossiernummer: Datum: 15. September 1988 Sprache: de
1. Bei der grundsätzlich im öffentlichen Interesse liegenden Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen ist zusätzlich darauf zu achten, dass die einzelnen Teilbauzonen derart dimensioniert sind, dass sie für die Bedürfnisse der nächsten 15 Jahre ausreichen (E. 3e; Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Bedeutung der Rechtsgleichheit im Bezug auf nicht ausgezontes Land. Verletzung des Gleichheitsprinzips im konkreten Fall verneint (E. 4). 3. Bestand wegen mangelnder Planungsunterlagen berechtigter Anlass zur Beschwerdeführung, so rechtfertigt es sich, die unterliegende Partei nicht mit Kosten zu belasten und ihr eine Parteientschädigung zuzusprechen (E. 5).
Dossiernummer: Datum: 7. September 1988 Sprache: de
Ablehnung von Richtern und Beamten; Art. 23 OG, Art. 4 und 58 Abs. 1 BV. - Ein Richter darf nicht bloss deswegen abgelehnt werden, weil er in einem früheren Verfahren gegen den heutigen Beschwerdeführer entschieden hat (E. 1). - Der von einem Gerichts- oder Verwaltungsentscheid Betroffene hat Anspruch darauf, die Namen der am Entscheid mitwirkenden Personen zu erfahren (E. 3b). - Es verstösst gegen Treu und Glauben, einen Richter oder Beamten erst im Rechtsmittelverfahren abzulehnen, obwohl der Ablehnungsgrund schon vorher bekannt war (E. 3e).
Dossiernummer: Datum: 22. August 1988 Sprache: it
Art. 4, 58 Abs. 1 BV und 6 Ziff. 1 EMRK; Personalunion von Instruktionsrichter, Überweisungsbeamter und Gerichtspräsident. 1. Zusammenfassung der jüngsten Rechtsprechung zum Begriff der Unparteilichkeit (E. 2a). 2. Das Bündner Ehrverletzungsstrafverfahren, in dem die gleiche Person die Untersuchung leitet, über die Überweisung an den Strafrichter entscheidet und dem Gericht als Präsident vorsitzt, genügt unter objektivem Gesichtspunkt der notwendigen Unbefangenheit nicht (E. 2b).
Dossiernummer: Datum: 18. August 1988 Sprache: fr
Art. 88 OG. Der Gläubiger, der einem Nachlassvertrag nicht zugestimmt hat, ist auch nach dessen Durchführung im Sinne von Art. 88 OG zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Bestätigung des Nachlassvertrags legitimiert (E. 1).
Dossiernummer: Datum: 29. Juni 1988 Sprache: de
Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Art. 4 BV; Art. 200 StrV/BE; Kostenauflage bei Einstellung des Strafverfahrens. 1. Das Prinzip der Unschuldsvermutung steht der Auferlegung von Verfahrenskosten an den Angeschuldigten nicht entgegen, wenn sich aus dem Entscheid keine strafrechtliche Missbilligung seines Verhaltens ergibt. Verletzung von Art. 6 Ziff. 2 EMRK in casu verneint (E. 2 und 3). 2. a) Ist eine Kostenauflage wegen unter ethischen Gesichtspunkten vorwerfbaren Verhaltens willkürlich? Frage offengelassen (E. 5a). b) Der Begriff des unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten vorwerfbaren Verhaltens i.S. der bundesgerichtlichen Rechtsprechung erfasst nicht nur Verletzungen zivilrechtlicher Pflichten, unter ihn füllt vielmehr jede Verletzung allgemeiner gesetzlicher Pflichten (E. 5b).
Dossiernummer: Datum: 22. Juni 1988 Sprache: fr
Art. 85 lit. a OG; Beschluss, mit welchem eine Initiative, deren Rechtmässigkeit bestritten ist, dem Volk unterbreitet wird. Zulässigkeit der Beschwerde wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte und der Stimmrechtsbeschwerde (E. 2a). Sofern das kantonale Recht keine obligatorische Kontrolle der Rechtmässigkeit von Volksinitiativen vorsieht, kann ein Stimmberechtigter nicht verlangen, dass eine angeblich rechtswidrige Initiative nicht der Volksabstimmung unterbreitet wird (E. 3; Bestätigung der Rechtsprechung). Beschluss, mit welchem die gültigen Abschnitte einer teilweise rechtswidrigen Initiative dem Stimmbürger vorgelegt werden. Der Stimmbürger kann sich dagegen wehren, dass der gültige Teil einer Initiative dem Volk unterbreitet wird, wenn nicht hinreichend klar ist, ob die Initianten auch mit diesem gültigen Teil alleine einverstanden gewesen wären (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 8. Juni 1988 Sprache: fr
Baurecht: Zonenkonformität eines Bauvorhabens. Beschwerdelegitimation (E. 1a); Ausnahme von der bloss kassatorischen Natur der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1b). Weigerung, auf ein Bauvorhaben des Dienstleistungssektors Zonenvorschriften einer Industriezone anzuwenden, die für Industrie (nichtverschmutzende Industrie), Handels- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt ist. Entscheid für willkürlich erklärt (E. 2); gleichzeitige Feststellung eines Verstosses gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes (E. 3).

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