Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 10. November 1988 Sprache: de
Art. 22ter BV, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, öffentliches Interesse, Art. 21 Abs. 2 RPG. 1. Der betroffene Eigentümer ist befugt, bei einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse eine Überprüfung der Planfestsetzung zu verlangen (E. 1). 2. Der Wegfall des Interesses des Kantons an einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen schliesst deren Zulässigkeit nicht aus, wenn die Gemeinde ein genügendes Interesse für ihre öffentlichen Bedürfnisse ausweist (E. 2b). 3. Das auf weite Sicht für Sportanlagen benötigte Land darf mit einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen entsprechend den Planungsgrundsätzen gesichert werden (E. 2c), doch muss der Bedarf genügend ausgewiesen und die Errichtung der Anlagen mit einiger Sicherheit zu erwarten sein (E. 2d).
Dossiernummer: Datum: 7. Juni 1988 Sprache: de
Art. 4 BV. Rechtsverweigerung; Auslegung eines Dispositivs in bezug auf Parteientschädigung. 1. Spricht sich das Dispositiv eines Entscheides nicht über die Parteientschädigung aus, so ist damit formell über ein gestelltes Entschädigungsbegehren entschieden. Von dieser Betrachtungsweise ist nur abzuweichen, wenn mit triftigen Gründen angenommen werden kann, das Gericht habe es tatsächlich unterlassen, über die Parteientschädigung zu entscheiden (E. 2). 2. Gegenstandslosigkeit eines Rekurses, weil eine anfänglich gerechtfertigte Massnahme zufolge Änderung der Verhältnisse aufgehoben worden ist. Die Nichterwähnung der Parteientschädigung im Abschreibungsbeschluss ist in diesem Fall als Ablehnung einer Entschädigung zu interpretieren (E. 3).

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