Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 20. Dezember 1988 Sprache: fr
Art. 99 lit. c OG; Ausführungsprojekte der Nationalstrassen: Beschwerde gegen Einspracheentscheide (Art. 27 NSG). Voraussetzungen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht. Unzulässigkeit einer solchen, mit der der Grundeigentümer lediglich die Erstellung einer zusätzlichen Lärmschutzvorrichtung verlangt; Überweisung der Eingabe als Verwaltungsbeschwerde an den Bundesrat.
Dossiernummer: Datum: 14. Dezember 1988 Sprache: fr
Enteignung: Entschädigung für die Auferlegung einer Dienstbarkeit. - Methode und Grundsätze der Berechnung einer Entschädigung für die Auferlegung einer Dienstbarkeit (E. 3). - Art. 20 Abs. 1 EntG: Untersuchung der rechtlichen Situation der umstrittenen Grundstücke am Stichtag und der möglichen zukünftigen Entwicklungen (E. 4). - Art. 20 Abs. 3 EntG: Vorwirkungen des Werkes, die bei der Entschädigungsfestsetzung ausser acht zu lassen sind; im vorliegenden Fall sind im BMR und in einer gestützt auf diesen erlassenen provisorischen Bausperre keine solchen Vorwirkungen zu erblicken (E. 5). - Verweigerung einer Entschädigung für Minderwert (Art. 19 lit. b EntG) von landwirtschaftlichem Boden (E. 6). - Die Zusprechung einer Entschädigung für Projektierungskosten gestützt auf Art. 19 lit. c EntG fällt ausser Betracht, wenn die Projekte nicht auf die Erlangung einer Baubewilligung gemäss geltendem Recht, sondern auf eine Änderung der rechtlichen Situation hinzielten (E. 7).
Dossiernummer: Datum: 14. Dezember 1988 Sprache: de
Baubewilligung für ein unterirdisches Parkhaus; Art. 24 RPG, Art. 9 USG. Bundesrechtliche Rechtsmittel gegen Baubewilligungen (E. 1). Art. 24 RPG ist nur auf Bauten anwendbar, die ausserhalb der Bauzonen errichtet werden sollen. Gehören im Zonenplan weiss gelassene Flächen innerhalb einer Bauzone zu dieser? Frage hier aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Situation bejaht (E. 3). Ob eine Baute oder Anlage, die die Umwelt beeinflussen könnte, wie geplant errichtet werden dürfe, bestimmt sich in der Regel nach bundes- und kantonalrechtlichen Vorschriften, die in enger Beziehung zueinander stehen. Deren Beachtung ist im Rechtsmittelverfahren gesamthaft zu prüfen, und zwar auch von kantonalen Verwaltungsgerichten, die nur zuständig sind, wenn kein anderes Bundesrechtsmittel als die staatsrechtliche Beschwerde offensteht (E. 4). Für ein Parkhaus mit 496 Abstellplätzen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von Art. 9 USG vorzunehmen, auch wenn die bestehenden 200 Parkplätze aufgehoben werden sollen (E. 5).
Dossiernummer: Datum: 6. Dezember 1988 Sprache: de
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Siegelungsverfahren, Art. 9 IRSG I.V.M. ART. 69 BSTP. Eine Versiegelung erfolgt, wenn vom Inhaber der zu beschlagnahmenden Akten bzw. im Falle einer juristischen Person von einem ihrer zuständigen Organe gegen die Durchsuchung Einsprache erhoben wird. Von dem bei der Durchsuchung anwesenden Inhaber der betreffenden Akten bzw. vom anwesenden zuständigen Organ der juristischen Person, die Inhaberin ist, ist zu erwarten, dass er bzw. es sich der Durchsuchung unmittelbar widersetzt, falls eine Versiegelung angeordnet werden soll. Erst nach geduldeter Durchsuchung und Beschlagnahme die Siegelung zu verlangen, widerspricht dem Zweck dieses Instituts bzw. vermag diesen gar nicht mehr zu ermöglichen (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 1. Dezember 1988 Sprache: de
Art. 24 Abs. 1 RPG; Standortgebundenheit eines unterirdischen Durchganges. 1. Das in Art. 24 Abs. 1 RPG enthaltene Erfordernis der Standortgebundenheit beruht auf der räumlichen Ordnungsvorstellung, das Kulturland und das Siedlungsgebiet zu trennen, den Siedlungsraum zu beschränken und das Land ausserhalb des baulichen Bereichs grundsätzlich von Überbauungen freizuhalten. Der Gesetzgeber hat insoweit die Interessenabwägung grundsätzlich selber abschliessend vorgenommen (E. 4a). 2. Ein unterirdischer Durchgang zwischen Wohnhaus und Garage als solcher ist nicht standortgebunden; er dient dem persönlichen Komfortbedürfnis, das der räumlichen Ordnungsvorstellung widerspricht (E. 4c). 3. Eine bestehende, zonenfremde Baute als solche rechtfertigt eine weitere Ausdehnung der zonenwidrigen Nutzung nicht und kann somit die Standortgebundenheit weiterer zonenfremder Anlagen nicht begründen (E. 4d).
Dossiernummer: Datum: 25. November 1988 Sprache: fr
Art. 20 Abs. 2 des Bundesbeschlusses über die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen; Befugnisse der Beschwerdeinstanz im Beanstandungsverfahren; Umfang der Überprüfung einer Sendung. 1. Bei richtiger Auslegung gibt Art. 20 Abs. 2 des Bundesbeschlusses der Beschwerdeinstanz die Befugnis, diejenigen Untersuchungen durchzuführen, die zur Erfüllung der ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben notwendig sind (E. 2). 2. Bedeutung der persönlichen Anhörung der Beteiligten (E. 3). 3. Zur Prüfung der Objektivität einer Sendung ist nicht nur jede einzelne Information für sich allein zu würdigen, sondern auch der allgemeine Eindruck, den eine Sendung als Ganzes hinterlässt (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 21. September 1988 Sprache: de
Art. 24 RPG; Bewilligungspflicht eines Golfplatzes; Verhältnis zwischen Ausnahmebewilligung und Nutzungsplanung. 1. Für die Beurteilung der Bewilligungspflicht einer Baute oder Anlage ist entscheidend, ob mit dem Vorhaben so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht (E. 2). 2. Bauten und Anlagen, die wegen ihres Ausmasses und ihrer Auswirkungen auf die Nutzungsordnung nur in einem Planungsverfahren angemessen erfasst werden können, dürfen nicht nach Art. 24 RPG bewilligt werden (E. 3).
Dossiernummer: Datum: 14. September 1988 Sprache: de
Art. 5 Abs. 2 RPG; materielle Enteignung. 1. Ob eine Eigentumsbeschränkung eine materielle Enteignung bewirkt, hängt nicht von der Bewilligungsfähigkeit eines konkreten Bauprojekts ab. Es ist vielmehr zu prüfen, ob und wie weit durch die in Frage stehende Massnahme generell das Recht zur baulichen Nutzung eines Grundstücks geschmälert wird (E. 2a). 2. Die Frage nach der Zulässigkeit einer Eigentumsbeschränkung ist von jener nach deren enteignungsähnlicher Wirkung zu unterscheiden. Prozessuale Folgen (E. 2b). 3. Tragweite der durch den Regierungsrat des Kantons Schwyz vorgenommenen Ausscheidung von vorläufigen Bauzonen: Die Bauzonen scheinen zwar den Dimensionierungsvorschriften des Bundesrechts zu genügen. Da sie indessen nicht durch den letztlich für die Nutzungsplanung zuständigen Planungsträger ausgeschieden wurden und das Verfahren bei ihrem Erlass nicht den demokratischen Anforderungen von Art. 4 RPG genügt, kann die Ausscheidung dieser Zonen nicht als die erstmalige Schaffung einer den bundesgesetzlichen Anforderungen genügenden raumplanerischen Grundordnung angesehen werden (E. 5c).
Dossiernummer: Datum: 14. September 1988 Sprache: de
Art. 5 Abs. 2 RPG; materielle Enteignung. 1. Begriff der Nichteinzonung. Grundsätze der Entschädigungspflicht bei Nichteinzonungen (Bestätigung der Rechtsprechung, E. 3a-d). 2. Land, das keiner Bauzone zugewiesen ist, welche den verfassungsmässigen Anforderungen entspricht, und das auch nicht zum engeren Baugebiet gehört, ist im Regelfall nicht Bauland im enteignungsrechtlichen Sinne (E. 3e).
Dossiernummer: Datum: 23. März 1988 Sprache: de
Lärmimmissionen aus Schiessbetrieb; Einsprache gegen die Enteignung. Beurteilung der Übermässigkeit bzw. der Zumutbarkeit von Schiesslärmimmissionen anhand der Berichte der eidgenössischen Expertenkommissionen sowie der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986.

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