Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 16. Oktober 1989 Sprache: de
Art. 4 BV (Willkür; Anwaltsgeheimnis im Strafprozess). 1. Ist ein Rechtsanwalt (einziger) Verwaltungsrat einer Gesellschaft, für die er gleichzeitig anwaltlich tätig ist, so kann er sich zumindest nicht generell auf sein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht berufen; vielmehr ist zwischen seiner (berufsspezifisch) anwaltlichen und seiner geschäftlichen Tätigkeit zu unterscheiden (E. 3d). a) Umfang der Geheimhaltungspflicht des Anwalts (E. 3d/aa). b) Abwägung zwischen dem rechtsstaatlichen Interesse am Anwaltsgeheimnis und dem öffentlichen Interesse an der wirksamen Strafverfolgung (E. 3d/cc). 2. Verhältnis des Zeugnisverweigerungsrechts nach ZPO und StPO des Kantons Zürich (E. 3e).
Dossiernummer: Datum: 10. Oktober 1989 Sprache: it
Anspruch des Streitgenossen auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV, Art. 155 ff ZPO/TI). Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege steht jedem einzelnen Streitgenossen unabhängig von den Verhältnissen der anderen Streitgenossen zu.

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