Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. 1. Eine Untersuchung der amerikanischen Justizbehörden, welche die Prüfung der Frage bezweckt, ob ein zwischen ihnen und den Angeklagten abgeschlossenes "plea agreement" - mit dem von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen wird - von diesen allenfalls auf betrügerische Weise erwirkt wurde, ist einem Verfahren im Sinne von Art. 1 Ziff. 1 RVUS gleichzustellen (E. 3).
2. Gibt die ersuchte Behörde dem ersuchenden Staat die Vollzugsakten ohne Prüfung der Geheimnisinteressen Dritter "en bloc" heraus, so verletzt sie dadurch die Bestimmungen gemäss Art. 10 Ziff. 2 RVUS, Art. 13 Abs. 3 lit. a und Art. 28 BG-RVUS sowie das Verhältnismässigkeitsgebot (E. 4).