Art. 21 Abs. 1 lit. c und d BdBSt: Steuerfreier Kapitalgewinn oder Vermögensertrag? Überträgt ein Aktionär Aktien zu einem über dem Nennwert liegenden Anrechnungswert auf eine von ihm beherrschte Gesellschaft, erzielt er einen steuerbaren Vermögensertrag (Bestätigung der Rechtsprechung: E. 2-7).