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Dossiernummer: Datum: 22. November 1989 Sprache: de
Art. 9 Abs. 2 AHVG, Art. 18 Abs. 3 AHVV, Art. 82 BVG, Art. 7 Abs. 1 BVV 3: Abzüge vom rohen Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Für die Belange der AHV-Beitragserhebung dürfen die Einlagen des Selbständigerwerbenden in der individuell gebundenen beruflichen Vorsorge (Säule 3a) nicht vom Brutto-Erwerbseinkommen abgezogen werden.

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