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Dossiernummer: Datum: 25. Juli 1990 Sprache: de
Raumplanung; Ausnahmebewilligung. 1. Prüfungsprogramm bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (E. 2). 2. Art. 24 Abs. 1 RPG; Bewilligung für ein Stöckli. - Wohnraum für Betagte, die ein Leben lang in der Landwirtschaft gearbeitet haben, ist standortgebunden (E. 3a). - Im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG ist zu prüfen, ob dieser Wohnraum im bestehenden Wohnhaus geschaffen werden kann. Erst wenn dies zu verneinen ist, kann der Neubau eines Stöcklis bewilligt werden (E. 3b). 3. Grundsatz der Rechtsgleichheit. Das Bundesgericht ist an eine bundesrechtswidrige Praxis der Kantone nicht gebunden, sondern es hat der gesetzeskonformen Rechtsanwendung zum Durchbruch zu verhelfen (E. 4).

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