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Dossiernummer: Datum: 12. September 1990 Sprache: it
Art. 5 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 1 AHVG, Art. 11 Abs. 1 AHVV, Art. 93 SchKG: Beitragspflicht des Konkubinatspartners. - Ermittlung des Naturallohnes des Konkubinatspartners, wenn zufolge der bescheidenen wirtschaftlichen Lage des zur Entrichtung paritätischer Beiträge verpflichteten andern Partners die Bewertung des Naturaleinkommens aufgrund von Art. 11 Abs. 1 AHVV offensichtlich in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen steht. - Anwendung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums für die Ermittlung des Naturallohnes. - Weil im vorliegenden Fall der für die Partnerin geschuldete Beitrag unterhalb des Mindestbeitrages gemäss Art. 10 Abs. 1 Satz 1 AHVG liegt, wird sie in Anwendung von Art. 10 Abs. 1 Satz 2 AHVG und in Abweichung von den Grundsätzen gemäss BGE 110 V 1 zu den nichterwerbstätigen Versicherten gezählt.

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