Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 23. Dezember 1991 Sprache: de
Art. 73 ff. VStrR; Rechtsmittellegitimation der beteiligten Verwaltung im gerichtlichen Verfahren in Bundesverwaltungsstrafsachen. Aufgrund von Bundesrecht ist im gerichtlichen Verfahren in Bundesverwaltungsstrafsachen nur der Bundesanwalt, nicht aber die beteiligte Verwaltung legitimiert, kantonale Rechtsmittel oder die Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht zu ergreifen (E. 2; Änderung der Rechtsprechung).
Dossiernummer: Datum: 23. Dezember 1991 Sprache: de
Art. 144 StGB; Hehlerei. Verheimlichen durch Erschweren des Auffindens gestohlener Bilder (Vortäuschen blosser Vermittlungsmöglichkeit trotz Besitz) (E. 2).
Dossiernummer: Datum: 23. Dezember 1991 Sprache: de
Art. 144 StGB; Hehlerei. Der Hehlerei macht sich nicht strafbar, wer sich lediglich um die Wiedererlangung gestohlener Bilder zuhanden des Berechtigten bemüht (E. 1b). Art. 181 StGB; Nötigung. Keine Androhung ernstlicher Nachteile bildet der Hinweis darauf, es seien für die Wiedererlangung gestohlener Bilder Aufwendungen zu treffen oder darauf zu verzichten mit dem Risiko des endgültigen Verlustes der Bilder (E. 2b).
Dossiernummer: Datum: 20. Dezember 1991 Sprache: de
Art. 28 und 145 Abs. 1 und 2 StGB; Sachbeschädigung, Strafantrag. Das Recht, Strafantrag zu stellen, steht neben dem Eigentümer jedem Berechtigten zu, der die Sache nicht mehr gebrauchen kann (E. 1b). Strafantragsberechtigung des Präsidenten eines Vereins und eines einfachen Gesellschafters (E. 1c). Das Tatbestandsmerkmal der gemeinen Gesinnung (Art. 145 Abs. 2 StGB) ist eng auszulegen (E. 2b/aa). Wer ein einmaliges, historisch äusserst wertvolles Denkmal mit grossem symbolischem Wert zerstört, handelt aus gemeiner Gesinnung (E. 2b/bb).
Dossiernummer: Datum: 20. Dezember 1991 Sprache: fr
Art. 269, 275 Abs. 5 und 277ter BStP; Konnexität der staatsrechtlichen Beschwerde mit der Nichtigkeitsbeschwerde, kassatorische Natur. Die Aufhebung des angefochtenen Entscheids im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde führt nicht notwendig zur Gegenstandslosigkeit der parallel dazu eingereichten Nichtigkeitsbeschwerde (E. 2). Art. 63 StGB. Strafzumessung; einheitliche Anwendung des Bundesrechts. Sehr harte, im Hinblick auf den äusserst weiten gesetzlichen Strafrahmen ungenügend begründete Strafe (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 6. Dezember 1991 Sprache: de
Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Sexshop. Das Anbieten, Vorrätighalten und Verbreiten von Erzeugnissen der sogenannten weichen Pornographie in einem besonderen, als solchem gekennzeichneten Sexshop, in dem keine anderen Waren als pornographische Erzeugnisse angeboten werden, erfüllt den Tatbestand nicht, sofern für den Sexshop nicht öffentlich - etwa durch Ausstellung pornographischer Bilder oder Gegenstände im Schaufenster - Werbung betrieben und Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird.
Dossiernummer: Datum: 6. Dezember 1991 Sprache: de
Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Videothek. Videofilme mit gewalttätigen geschlechtlichen Handlungen erfüllen den Tatbestand. Der Verleih von Filmen mit weicher Pornographie in Videotheken, d.h. in Lokalen, deren Geschäftsbereich sich nicht ausschliesslich auf weiche Pornographie beschränkt, erfüllt den Tatbestand.
Dossiernummer: Datum: 27. November 1991 Sprache: de
Art. 305 StGB; Begünstigung. 1. Der Bürger hat keine allgemeine Pflicht, den Strafverfolgungsbehörden flüchtige Straftäter anzuzeigen oder der Polizei Auskunft über Straftäter und deren Verbleib zu geben (E. 3). 2. Ein Schuldspruch nach Art. 305 StGB setzt voraus, dass der Täter den Begünstigten mindestens für eine gewisse Zeit dem behördlichen Zugriff entzieht. Dazu ist in der Regel ein aktives Tun erforderlich, während bloss passives Verhalten nicht genügt. Der Tatbestand kann durch Unterlassen nur erfüllt werden, wenn der Begünstigende eine Garantenpflicht hat. Die Tatsache, dass der Betroffene von einem Flüchtigen kontaktiert oder in Anspruch genommen wird, begründet noch keine Garantenstellung (E. 3). 3. Begünstigung verneint bei einem Pfarrerehepaar, das einen Flüchtigen in die Wohnung eintreten, an einer kleinen Mahlzeit teilnehmen und während weniger Stunden dort verweilen liess (E. 4).
Dossiernummer: Datum: 26. November 1991 Sprache: de
Art. 117 und 125 StGB. Verkehrssicherungspflicht der Bergbahn- und Skiliftunternehmen (Lawinenunglück bei der Pleus-Skipiste in Elm); Stellungnahme zur Kritik an BGE 115 IV 189 ff.
Dossiernummer: Datum: 22. November 1991 Sprache: de
Schuldhafte Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes (Art. 42 MPG). Die Schuldhaftigkeit im Sinne von Art. 42 MPG kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass die verfügbaren Einkünfte des Abgabepflichtigen vom Empfang der ersten Mahnung an das betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht überstiegen. Massgebend ist vielmehr, wie der Pflichtige vom Zeitpunkt an, als er Kenntnis von seiner Abgabepflicht hatte, bis zum Ablauf der Nachfrist seine Einkünfte tatsächlich verwendet hat.
Dossiernummer: Datum: 22. November 1991 Sprache: de
Art. 36 Abs. 2 SVG, Art. 1 Abs. 8 Satz 2 VRV; Rechtsvortritt auf Strassenverzweigungen. Die Kreuzung, Gabelung oder Einmündung von Garage- und Parkplatzausfahrten usw. bilden im Verhältnis untereinander Verzweigungen, auf denen das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt hat (E. 3-5). Art. 36 Abs. 4 SVG; Vortrittsrecht. Der Rückwärtsfahrer ist auf Verzweigungen vortrittsbelastet; offengelassen, ob dies auch gegenüber Fahrzeugen gilt, die eine untergeordnete Verkehrsfläche befahren (E. 6).
Dossiernummer: Datum: 14. November 1991 Sprache: de
Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Sexanzeiger. Eine Zeitschrift mit Kontaktanzeigen sowie Inseraten von Prostituierten und Massagesalons erfüllt den Tatbestand, wenn die sich prostituierenden Frauen darin zu blossen Objekten sexueller Begierde herabgewürdigt werden, und überdies, wenn darin Sexualpraktiken angeboten werden, deren Darstellung unter die harte Pornographie fällt. Der Verkauf von pornographischen Schriften jeglicher Art an Kiosken erfüllt den Tatbestand auf jeden Fall.
Dossiernummer: Datum: 8. November 1991 Sprache: de
1. Art. 166 StGB; Unterlassung der Buchführung. In subjektiver Hinsicht genügt für die Erfüllung des Tatbestandes von Art. 166 StGB dolus eventualis; eine Verschleierungsabsicht ist nicht erforderlich (E. 5). 2. Art. 151 StGB; Erschleichung einer Leistung (Gratisfahren). In der Ausnutzung der allgemeinen Öffnung von Massenverkehrsmitteln liegt kein Erschleichen einer Leistung, wenn der Passagier dem (Stichproben-)Kontrolleur offen bekanntgibt, keinen gültigen Fahrausweis zu besitzen (E. 6).
Dossiernummer: Datum: 7. November 1991 Sprache: de
Art. 139 Ziff. 3 StGB; In-Lebensgefahr-Bringen des Opfers. Bei der Auslegung des Qualifikationsgrundes ist entscheidend, ob aufgrund der Tatumstände und des tatsächlichen Verhaltens des Täters die konkrete Gefahr einer tödlichen Verletzung des Opfers sehr nahe liegt. Dies trifft zu, wenn der Täter dem Opfer kaum ausreichend Luft zum Atmen lässt und ihm gleichzeitig ein Messer an die Kehle hält.
Dossiernummer: Datum: 25. Oktober 1991 Sprache: de
Art. 69 StGB; Anrechnung der Untersuchungshaft. Von der Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Freiheitsstrafe gemäss Art. 69 StGB ist nur abzusehen, soweit der Beschuldigte - durch sein Verhalten nach der Tat - die Untersuchungshaft in der Absicht herbeigeführt oder verlängert hat, dadurch den Strafvollzug zu verkürzen oder zu umgehen (E. 2; Änderung der Rechtsprechung).

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