Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 10. Juni 1996 Sprache: de
Art. 21 Abs. 1 IVG, Art. 2 Abs. 2 HVI, Art. 7 und 8 HVI, Ziff. 10 Ingress und 10.04* HVI Anhang. - Erwerbstätigkeit und Tätigkeit im Aufgabenbereich im Sinne von Art. 27 Abs. 2 IVV sind hinsichtlich der Abgabe von Motorfahrzeugen und Invalidenfahrzeugen gemäss Ziff. 10.01*-10.04* HVI Anhang, allenfalls in Form von Amortisations- und Reparaturkostenbeiträgen, einander gleichgestellt (vgl. BGE 116 V 322; ferner BGE 117 V 273 Erw. 2b/bb). Die Tätigkeit im Aufgabenbereich muss unter dem Gesichtspunkt der Eingliederungswirksamkeit von existentieller Bedeutung sein. - In casu Voraussetzungen für die Gewährung von Amortisations- und Reparaturkostenbeiträgen an den selbst angeschafften Personenwagen bei einer haushaltführenden verheirateten Versicherten mit einem Kleinkind verneint.
Dossiernummer: Datum: 23. Mai 1996 Sprache: de
Art. 31 Abs. 1 IVG: Mahn- und Bedenkzeitverfahren. Gegenüber einem Eingliederungsmassnahmen ablehnenden Versicherten darf die Verwaltung in jedem Fall erst nach durchgeführtem Mahn- und Bedenkzeitverfahren die Verweigerung oder den Entzug von Versicherungsleistungen verfügen. Das Mahn- und Bedenkzeitverfahren gemäss Art. 31 Abs. 1 IVG kann nicht durch einen blossen (in die Ablehnungsverfügung aufgenommenen) Hinweis auf die Möglichkeit einer späteren Neuanmeldung ersetzt werden, und es muss auch dann durchgeführt werden, wenn der Versicherte eine konkrete zumutbare Eingliederungsmassnahme unmissverständlich abgelehnt hat (Änderung der Rechtsprechung).

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