Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 23. Mai 2002 Sprache: it
Art. 18 Abs. 2 UVG: Invaliditätsbemessung. Für die in Art. 18 Abs. 2 UVG vorgesehene Gegenüberstellung sind die hypothetischen Erwerbseinkommen im Zeitpunkt des Beginns eines allfälligen Rentenanspruchs und nicht des Einspracheentscheids massgebend. Bevor der Unfallversicherer über einen Leistungsanspruch befindet, muss er indessen prüfen, ob allenfalls in der dem Rentenbeginn folgenden Zeit eine erhebliche Veränderung der hypothetischen Bezugsgrössen eingetreten ist. Gegebenenfalls hat er vor seinem Entscheid einen weiteren Einkommensvergleich durchzuführen.
Dossiernummer: Datum: 30. April 2002 Sprache: de
Art. 11 Abs. 3 AVIG; Art. 3 Abs. 2 UVG; Art. 7 Abs. 1 lit. b UVV: Anrechenbarer Arbeitsausfall. - Leistungen einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung nach VVG stellen nicht Lohn- oder Entschädigungsansprüche im Sinne von Art. 11 Abs. 3 AVIG dar, weshalb sie der Anrechenbarkeit eines Arbeitsausfalles nicht entgegenstehen. - Art. 7 Abs. 1 lit. b UVV ändert daran nichts, da bei der Beurteilung der Anspruchsberechtigung im Sinne von Art. 11 Abs. 3 AVIG rechtsprechungsgemäss auf die AHV-Gesetzgebung abzustellen ist und auf Grund von Art. 6 Abs. 2 lit. b AHVV Leistungen für krankheits- oder unfallbedingten Lohnausfall, welche betriebsfremde Versicherungen erbringen, nicht zum beitragspflichtigen Erwerbseinkommen gehören.

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